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2013 findet wieder eine Ausbildung zum Fahrtenleiter statt.
Der Fahrtenleiter-Lehrgang richtet sich in erster Linie an die Wanderwarte der Vereine im Bayerischen Kanu-Verband. Dementsprechend liegt der Schwerpunkt dieser Ausbildung auf der Fahrt vorbereitenden Ebene. Sie ist jedem Vereins-Wanderwart dringend zu empfehlen.
Die Aufgaben und Tätigkeiten des Fahrtenleiters erstrecken sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche:
- Tätigkeit auf ehrenamtlicher Basis in einem Verein des BKV
- Planung und Durchführung von Wanderfahrten unter Berücksichtigung sicherheits- und umweltspezifischer Aspekte
- Führung von Vereinsgruppen auf Wanderfahrten, ggf. auch im einfachen Wildwasser und evtl. mit Unterstützung von Fachübungsleitern im Kanusport
- Organisation von Gemeinschaftsfahrten
Die Durchführung der Fahrtenleiter-Lehrgänge erfolgt im Zwei-Jahres-Rhythmus (jeweils ungerade Jahreszahl). Sie ist sehr stark praxisorientiert und findet an zwei Wochenenden statt. Hier lernen die Teilnehmer (Wanderwarte oder deren Helfer - auch Jugendliche, mind. 16 Jahre) selbstständiges Planen und Durchführen von Fahrten im Verein.
Die Theorieanteile werden unter Verwendung moderner Medien wie Beamer und Video geschult. Die praktischen Anteile kommen bei beiden Lehrgangswochenenden nicht zu kurz und finden unter Leitung von ausgebildeten Fachübungsleitern und Kanulehrern des BKV-Lehrteams in kleinen Gruppen statt. Es gibt bei diesem Lehrgang keine Prüfung.
Das Beherrschen der Paddelgrundtechniken (Wandersport) wird vorausgesetzt. Der Besuch von Einzelwochenenden ist nicht möglich.
Die Fahrtenleiter-Ausbildung findet nur alle zwei Jahre statt.
| Termine/Orte: |
Teil 1 |
Bamberg |
April 2013 |
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Teil 2 |
München |
Mai 2013 |
Die Ausschreibung findet sich auch im BKV-Ausbildungsprogramm 2013.
Ausschreibungen zur Fahrtenleiter-Fortbildung siehe "Lehrgänge 2012".
Verlängerungsregelung für DKV-Fahrtenleiterlizenzen
Auf dem DKV-Verbandsausschuss im Herbst wurden die Rahmenrichtlinien für die Lizenzverlängerung der DKV-Fahrtenleiterlizenz beschlossen:
Die Gültigkeit der Lizenz beträgt fünf Jahre. Eine Verlängerung kann für jeweils weitere fünf Jahre durch die Teilnahme an geeigneten Veranstaltungen erlangt werden, wie:
- Erste-Hilfe-Kurse
- Lehrgänge „Sofort-Maßnahmen am Unfallort“
- LKV-Sicherheitskurse
- LKV-Ökokurse
- LKV-Fortbildungen für Fahrtenleiter/Trainerassistenten + Fachübungsleiter/Trainer C
- Auffrischung des Rettungsschwimmabzeichens
- Veranstaltungen der Landessportbünde, der Kreis- und Stadtsportbünde mit Inhalten im Bereich
- Recht / Versicherung / Haftung mit einem Theorieanteil von min. vier Unterrichtseinheiten.
Der Veranstaltungsbesuch darf zum Zeitpunkt des Lizenzablaufs nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Höhere Lizenzen (z. B. der Fachübungsleiter C/Trainer C) verlängern die darunter liegenden (Fahrtenleiter/Trainerassistenten-)Lizenzen.
Lizenzinhaber, deren Lizenz bis 31.12.2011 oder 31.12.2012 gültig ist, werden zudem vom DKV angeschrieben. Diese Lizenzen werden einmalig neu ausgestellt, da sich das Erscheinungsbild der Lizenz ändert. Zukünftig werden die Lizenzen mit einem Aufkleber versehen, der das aktuelle Gültigkeitsdatum enthält.
Martina Schmidt, Ressortleiterin Aus-und Fortbildung
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