|
Das Bestehen eines praktischen Eignungstests ist Voraussetzung für die Zulassung zur Übungsleiter-Ausbildung (siehe auch Rahmenrichtlinien des DKV unter http://www.kanu.de/go/dkv/dg/links/service/ab.xhtml).
Die Kriterien für den praktischen Eignungstest zur Trainer C-Ausbildung hat das Ressort Aus- und Fortbildung im BKV zusammengefasst (Download).
Richtlinie für die Verlängerung von Trainer C-Lizenzen - Stand 15.10.2011
Richtlinie für die Anerkennung von Ausbildungsinhalten zur Verkürzung der Trainer C-Ausbildung - Stand 15.10.2011
|
|
Geschrieben von: Uschi Zimmermann am Freitag, den 31. Dezember 2010 um 11:46 Uhr
|