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Das dürfte nicht nur für Segler gelten

Sehr geehrte Damen und Herren,

während des Wassersportgesprächs des bayer. Seglerverbandes wurde deutlich, dass die Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern v. 02.06.2010 "Sturmwarndienst auf bayer. Seen" AllMBl 2010, S 170 noch nicht überall bekannt ist.

Zur Weiterverbreitung übersende ich Ihnen die Bekanntmachung sowie ein Merkblatt hierzu.

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Peter Werner
Erster Polizeihauptkommissar
PP Mittelfranken E 2
Leiter Wasserschutzpolizeizentralstelle Bayern
Friedrich-Ebert-Str. 10
91126 Schwabach
Tel. 09122 927 470
Fax. -475
Hier die Bekanntmachung und das Merkblatt als PDF
Donnerstag, den 07. April 2011 um 10:12 Uhr
 
 

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