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Erneuerung der Regenbrücke in Reichenbach - Beschränkung des Gemeingebrauchs im Gewässer Regen
Sehr geehrte Damen und Herren,
an der Brücke über den Regen in Reichenbach (Kreisstraße CHA25) wird eine Baumaßnahme vorgenommen (Erneuerung des Überbaus).
Während der umfangreichen und voraussichtlich bis Herbst andauernden Bauarbeiten...
muss die Ausübung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs (Baden und Befahren mit Booten) im betroffenen Gewässerabschnitt untersagt werden, da die Baustelle erhebliche Gefahren für Leib und Leben der Wasserwanderer und Badenden mit sich bringen würde.
Wir informieren Sie hiermit vorab über die vorgesehene Maßnahme.
Geplant ist die Sperrung und Beschilderung mittels Allgemeinverfügung nach dem anliegenden Plan, der im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht wird. Das Verbot wird aufgehoben, sobald die Gefahr durch die Flussbaustelle nicht mehr besteht.
Unklar ist derzeit noch, ob die vom Bauherrn vorgesehene "Absperrkette" ein geeignetes Mittel zur Markierung der gesperrten Strecke darstellt, da eine solche Vorrichtung möglicherweise selbst eine Gefährdung für Bootsfahrer darstellen kann. Das Wasserwirtschaftsamt und sonstige sachkundige Stellen werden zu diesem Punkt um kurzfristige Rückäußerung gebeten. Soweit innerhalb EINER WOCHE keine Rückmeldung eingeht, gehen wir davon aus, dass keine Stellungnahme abgegeben wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Volker Ascherl Landratsamt Cham Sachgebiet Wasserrecht
Anlage: Lageplan |
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Geschrieben von: Ref Gewässerservice am Dienstag, den 15. Februar 2011 um 10:26 Uhr
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