Vorübergehendes Bootfahrverbot an der oberen Isar und Warnung für den den Bereich der Pupplinger Au

Das Befahren der Isar im Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen im Abschnitt zwischen der Landkreisgrenze zum Landkreis Garmisch - Partenkirchen (ab der Gemeinde Wallgau) bis zur Brücke Ochsensitz in der Gemeinde Lenggries ist zum Schutz der Natur und aufgrund einer Gefahrenlage vorübergehend bis auf Weiteres verboten.

Von https://www.lra-toelz.de/hinweis-voruebergehendes-bootfahrverbot-an-der-oberen-isar-und-warnung-fuer-den-den-bereich-der-pupplinger-au

Auf die aktuelle Pressemitteilung wird hingewiesen.

Allgemeinverfügung vom 2.6.2020

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Bootfahrverbot auf der Oberen Isar und Warnung für den Bereich der Pupplinger Au (83.44 KB)

Das Befahren der Isar ist im Bereich zwischen der Landkreisgrenze ab der Gemeinde Wallgau im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und der Brücke Ochsensitz (Parkplatz) in der Gemeinde Lenggries im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen aus Gründen des Artenschutzes und der Sicherheit vorübergehend verboten.

Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen (98.29 KB)

Verordnung zur Ausübung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Einklang mit der Natur.

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