Wie werde ich Kampfrichter?

Du interessierst dich für die Ausbildung zum Kampfrichter im Kanu-Rennsport? Wie alt muss ich mindestens sein? Wo kann ich mich melden und wie umfangreich ist die Ausbildung? Mit den nachfolgenden Stichpunkten werden Voraussetzungen, Ausbildung und weitere wichtige Fragen rund um das Thema beantwortet.

Mindestalter: 

Die Wettkampfordnung des Deutschen-Kanu-Verbandes (DKV) sieht kein Mindestalter für Kampfrichter vor. Aufgrund des Auftretens und der Erfahrung empfehlen wir ein Mindestalter von 15 Jahren.

Weitere Voraussetzungen: Die Kampfrichter-Bewerber müssen Mitglied in einem Kanuverein sein, der einem Landes-Kanu-Verband angehört.

Prüfungsvorbereitung:

  • Selbststudium der DKV Wettkampfordnung und DKV Wettkampfregeln
  • Teilnahme an einer Kampfrichter-Schulungsveranstaltung, welche durch den Bayerischen Kanuverband angeboten wird. Bei dieser Veranstaltung werden auch alle Prüfungsfragen angesprochen und erläutert.

Prüfung: 

  • Theoretische Prüfung:
    • Schriftiche Prüfung, wobei Fragen aus dem Bereich Wettkampfregeln, Wettkampfordnung, Regattaorganisation und Regattapraxis zu beantworten sind.
    • Dieser Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn 80% der Fragen richtig beantwortet werden.

  • Praktischer Teil:
    • Einsatz an einer beliebigen Wettkampfstation in Bayern,während einer mindestens ganztägigen Regatta und Beurteilung durch den Kampfrichterobmann bzw. einem Vertreter. Dabei wird der Prüfling in die einzelnen Aufgaben, wie Starter, Schiedsrichter oder Zielgericht eingearbeitet und erhält die notwendige Unterstützung.
    • Dieser Teil gilt als bestanden, wenn eine positive Einschätzung gegeben werden kann.
    • Die Kamfrichterprüfung gilt als bestanden, wenn beide Prüfungsteile bestanden wurden.

Verlängerung der Lizenz:

Die Verlängerung einer Kampfrichterlizenz erfolgt nur dann, wenn der Kampfrichter innerhalb der zweijährigen Gültigkeit zwei Kampfrichtereinsätze und die Teilnahme an einer Kampfrichterweiterbildung nachweisen kann. Erfolgt dies nicht, ruht seine Lizenz in den Folgejahren und der Kampfrichter muss erst wieder an einer Weiterbildungsveranstaltung teilnehmen.

Der Kanurennsport ist auf ausreichend Kampfrichter angewiesen, denn ohne diese kann keine Regatta stattfinden.

Jeder Verein ist im Eigeninteresse verpflichtet, neue Sportkaeraden für die Kampfrichtertätigket zu werben. Bei den bayerischen Meisterschaften ist jeder teilnehmende Verein verpflichtet mindestens 1 Kampfrichter zu stellen.

Hast Du Interesse an einer Kampfrichtertätigket bzw. möchtest Du weitere Informationen darüber haben, so melde Dich an den BKV Kampfrichterobmann. EMailadresse ist unter der Rubrik Ansprechpartner angegeben.

Kampfrichter werden und sein ist kein Hexenwerk...

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