Bootfahren zwischen Großhesseloherwehr und Flaucher bis auf Weiteres verboten

Die Landeshauptstadt München – Referat für Gesundheit und Umwelt – hat zur Regelung des Gemeingebrauchs das Befahren der Isar mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (Boote und Schwimmkörper jeglicher Art) vom Großhesseloherwehr bis zum Flaucher ab Sonntag, den 05.07.2020, bis auf Weiteres verboten.

Grund für diese Sperrung waren die Kenterungen von 11 Schlauchbooten am Samstag innerhalb weniger Stunden auf der Isar in München, die Großeinsätze der Feuerwehr zur Folge hatten. Lt. Pressemeldung der Wasserwacht konnten sich nur die wenigsten Freizeit-Kapitäne selbst an Land retten. Eine Person musste sogar mit einem Hubschrauber aus der Wasserwalze an der Marienklausenbrücke gerettet werden.

Es handelte sich offensichtlich ausschließlich um ungeübte/unerfahrene Party-Schlauchbootfahrer, die trotz erhöhten Wasserstandes und Treibholz ihrem Vergnügen nachgegangen waren und sich über die Gefahren keine Gedanken gemacht hatten.

Solches Verhalten fällt allerdings in der Regel dann auf den organisierten Kanusport zurück, wie er in unseren Vereinen von kompetenten und erfahrenen Paddlern gelehrt, geübt und betrieben wird.

Der Bayerische Kanu-Verband hatte im vergangenen Jahr sowohl beim Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wie auch beim Landkreis und der Stadt München eine geeignete Ausrüstungs- und allgemeine Schwimmwestenpflicht in der Isar-Verordnung gefordert, die von den Behörden bisher allerdings nicht aufgegriffen/umgesetzt wurde.

Redaktion

Zurück zur Übersicht