Höhere Naturschutzbehörde lehnt Saalach-Kraftwerk ab

Schneizlreuth. Das von der Wasserkraft Schneizlreuth GmbH & Co KG geplante Wasserkraftwerk an der Saalach bei Unken/Schneizlreuth scheint kaum noch eine Chance zu haben. Die Höhere Naturschutzbehörde kann in ihrer Stellungnahme gegenüber der Regierung von Oberbayern kein überwiegendes öffentliches Interesse erkennen. Im Gegenteil sieht sie eine zu große Gefährdung der Natur, die in keinerlei Verhältnis zum Nutzen steht.

Die Wasserkraft Schneizlreuth GmbH & Co KG plant seit einigen Jahren ein grenzüberschreitendes Ausleitungskraftwerk in Schneizlreuth mit Zuführung über einen Triebwasserstollen ab Unken. Statt eines derzeitigen Mittelwasserabflusses von 35,3 Kubikmeter/sec. würden die Saalach danach auf einer Länge von sieben Kilometern zu einer Restwasserstrecke von lediglich mindestens 6,1 Kubikmetern/sec. verkommen.

Die geplante Restwasserstrecke ist zwar nicht explizit unter Schutz gestellt, liegt aber in einem Landschaftsschutzgebiet. Aus ökologischer Sicht würden die massive Reduzierung der Wassermenge und die Störung der flussmorphologischen Dynamik schwerwiegende negative Folgen nach sich ziehen, stellt die Höhere Naturschutzbehörde in ihrer Stellungnahme fest.

Die Kiesinseln würden verbuschen und wären u. U. für Bruten des geschützten Flussuferläufers nicht mehr geeignet. In dem FFH-Gebiet kommen verschiedene Lebensraumtypen vor, die in hohem Maße vom oberflächennahen Wasserhaushalt abhängig sind.

Weitere Gründe für eine Ablehnung finden sich in der „Bayerischen Strategie zur Wasserkraft“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 17. April 2012: „Der Neubau von Querbauwerken an bisher frei fließenden Gewässerabschnitten rein aus  Gründen der Energieerzeugung widerspricht den Zielen einer ökologischen Energiewende.“ Weiter ist darin festgehalten: „… hat die Bewahrung oder Entwicklung eines ökologisch wertvollen Zustands im Regelfall Vorrang vor der Wasserkraftnutzung.“

Auch wenn die Regierung von Oberbayern über ihre Höhere Naturschutzbehörde das Wasserkraftwerk klar ablehnt, so ist die Kuh doch noch nicht vom Eis. Der Antragsteller kann mit ergänzenden Unterlagen das Verfahren immer noch weiterbetreiben.

Redaktion

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