Widerspruch zum Befahrungsverbot im Bereich Ingelheim am Rhein

Der Kanuverband Rheinland bittet dringend um Unterstützung! Willkürlich und ohne Vorankündigung wurde eine "Schutzanordnung" für Rhein-km 520,5 bis 525,3 für Wasserfahrzeuge erlassen.

Nicht gespart hat die Behörde mit Drohungen und Bußgeldern bis zu 50.000,00€.

Widerspruch gegen die Verfügung kann und sollte jede betroffene Person aus der jeweils individuellen Sicht einlegen. Betroffen von dieser Verordnung sind aber auch die Rheinufer-Besucher durch Betretungsverbote der Uferflächen oder auch des kleinen Strandbades. Deshalb sollte auch dieser Personenkreis aktiv werden. Zu diesem Zweck werden Musterbriefe hier zur Verfügung gestellt, die individuell angepasst werden können. Ähnliche Briefe sind bereits bei der entsprechenden Behörde eingegangen.

Wichtig: Gefordert wird die sofortige Rücknahme des Befahrungsverbots und die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes! Darüber hinaus kann z. B. die Ausweisung ausgewählter Sandbänke, die betreten werden dürfen, gefordert werden, sowie das Schwimmen zu erlauben.

Jeder sollte bei der SGD Süd seinen Unmut mitteilen, damit die Tragweite des ausgesprochenen Verbots bewusst wird.

Quelle: DKV-Newsticker vom 23.08.2024

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