Schulterschluss zwischen BKV und Bund Naturschutz gegen Massentourismus an der Wiesent

In den Sommermonaten geht es rund auf der Wiesent – zu rund für Eisvogel, Zwergtaucher & Co. Was hilft es ihnen, dass sie zwar unter europäischem Artenschutz stehen, aber aufgrund andauernder Störungen kaum noch erfolgreich brüten können? Der Bund Naturschutz hat am 8.4.2019 Klage gegen die Schifffahrtsgenehmigung beim Verwaltungsgericht Bayreuth eingereicht − aus Sorge um den Bestand dieses Schutzgebiets.

Damit will er aber nicht gegen den organisierten Kanusportler schießen, sondern ganz gezielt die gewerblichen Kanufahrt-Veranstalter (und nur diese), die rund 80 % des Bootsverkehrs auf der Wiesent ausmachen. Dass der Kanu-Verband seine Mitglieder gut ausbildet, insbesondere in umweltverträglichem Kanusport, ist dem Bund Naturschutz in Bayern sehr wohl bewusst. Deshalb sucht der 1. Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Forchheim Dr. Ulrich Buchholz den einvernehmlichen Schulterschluss mit den Natursportlern.

Die Intention der Klage des Bund Naturschutz: den gewerblichen Anteil des Kanubetriebs auf der Wiesent quantitativ und zeitlich weiter sowie nachprüfbar zu begrenzen. Dr. Buchholz fragte Lisa Huber, die Bezirksvorsitzende von Mittelfranken, ob dies auch im Sinne des BKV geschehen könne und schränkte dabei gleich ein: „Es geht uns nicht um die Kajakfreunde, die in Übereinstimmung mit den Regelungen im FFH-Gebiet die Natur genießen, sondern um das überbordende und nicht kontrollierbare Nutzen der Wiesent als Event-Gewässer.“

„Auch wir vom Bayerischen Kanu-Verband sehen den Kanu-Massentourismus auf der Wiesent sehr kritisch“, meint Lisa Huber. „Da die Verleiher unter die Schifffahrtsordnung fallen und wir Vereine unter den Gemeingebrauch, sollten getrennte Reglungen möglich sein. Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, die Anzahl der Boote pro Tag einzuschränken. Auch fänden wir es sinnvoll, wenn eine Einweisung in Ökologie und Sicherheit Pflicht wäre.“ Dr. Buchholz hatte die Bezirksvorsitzende über den anstehenden Pressetermin des Bund Naturschutz informiert und sie gebeten, einen Vertreter zu entsenden.

Die Verbands-Interessen nahm Herbert Körber (NaturFreunde Bayreuth) wahr. Dr. Buchholz und Tom Konopka betonten ihm gegenüber noch einmal, dass das unter Gemeingebrauch geregelte organisierte Kanufahren auf gar keinen Fall eingeschränkt werden solle. Man wisse, dass die BKV-Mitglieder im Beherrschen von Kanutechniken, Ökologie und Sicherheit geschult werden und möchte deshalb, dass diese auf der Wiesent paddeln können wie bisher.

Beim Gespräch mit den Medien erläuterten die BN-Vertreter ihre Gründe und Standpunkte zur eingereichten Klage und legten dazu Fotos mit deutlich sichtbaren Übertretungen vor, wie mehr als zehn Boote unterwegs oder von unerlaubtem Betreten und Lagern in Uferzonen.

Die Überhandnahme des Bootsbetriebes und das Fehlverhalten der in der Regel vollkommen unkundigen Leihbootpaddler konnte Körber nur bestätigen. Er zweifelte an, dass ein Neuling nach der von den Verleihern praktizierten Kurzeinweisung ein Boot ohne Uferkontakt und mit einer ausreichenden Schonung der Tier- und Pflanzenwelt auf der Wiesent zu steuern vermag. „Eine kundige Begleitung gibt es nicht“, wusste er „und es ist schon ein Wunder, dass bei den vielen Kenterungen bisher keine größeren Unfälle bekannt geworden sind.“

Körber kommentierte vor dem interessierten Kreis die Wiesentbeschreibung im Gewässerführer für Nordbayern, die auch Verhaltensregeln enthält, z. B.: „Für Lernende wartet die Wiesent mit Überraschungen auf! Die ersten Fahrversuche sollten daher mit Rücksicht auf die Natur und die Bootsneulinge nicht unbedingt auf der Wiesent unternommen werden. … hat an schönen Wochenenden oder Ferien die Belastung der Natur durch ungeübte Paddler/Bootsverleiher die Zumutbarkeit bereits deutlich überschritten.“

Einen Knackpunkt gibt es aber trotz aller Einvernehmlichkeit. Es ging bei dem Termin nämlich auch um die besonders schützenswerte Unterwasservegetation, wie sie teilweise nur noch an der Wiesent anzutreffen ist. Diese wird durch die Verwendung von Stechpaddeln geschädigt, weshalb die Befahrung mit Canadiern und besonders mit SUP-Boards unterlassen werden sollte. Hier ist eventuell ein Verbot angedacht.

Herbert Körber/Redaktion - Fotos: Christine Körber

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