Die Isar-Verordnung ist in Kraft

Jetzt ist sie da – pünktlich zu Ostern –, die offizielle Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, veröffentlicht mit Datum 18.4.2019 im Amtsblatt des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen. Sie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

In vielen Punkten ist die Verordnung nachvollziehbar, denn was hier geregelt wird, ist zum größten Teil ein Verhalten, das den ausgebildeten Kanusportlern unserer Vereine absolut fremd ist. Wir sind ja auch für den Schutz von Natur und Umwelt und respektieren den Lebensraum von Flora und Fauna!

Was uns/unsere Vereine und insbesondere auch deren Jugendarbeit und Ausbildung trifft, ist die Befahrenseinschränkung:

„(6) Das Befahren der Isar ist nur im Zeitraum von 01. Juni bis 15. Oktober zulässig. Im Abschnitt der Isar ab Bad Tölz bis zur Landkreisgrenze (Isarbrücke bei Schäftlarn / Dürnsteinerbrücke) ist das Befahren der Isar nur im Zeitraum von 01. Juni bis 31. Dezember zulässig.

(7) Das Befahren der Isar ist nur von 7:00 Uhr bis 20:30 Uhr zulässig.“

Die Isar-Verordnung ist hier nachzulesen.

Auch wenn Sie niemandem „schmeckt“, so bitten wir doch alle, sie zu respektieren und sich unbedingt daran zu halten. Wir, der Bayerische Kanu-Verband, wird sie nicht so einfach „schlucken“. Genau dafür haben wir unseren Umwelt-Fonds!

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