Aktuelle Meldungen
Name | Art | Örtlichkeit | Fluss-km von-bis | Details | Datum |
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Name | Art | Örtlichkeit | Fluss-km von-bis | Details | Datum |
Main | Baumaßnahme | Alle Bootsschleusen, -treppen etc. an Main, Donau und RMD-Kanal | 368 - 0 | Die WSD gibt auf ELWIS jeweils aktuelle Hinweise über die Sperrung der Sportbootschleusen im Internet unter: Bootsschleusen, -treppen, -schleppen und -gassen am Main, Main-Donau-Kanal und an der deutschen Donau | 21.08.2013 |
Regnitz | Gefahrenmeldung | Erlangen, Brucker Wehr | 48,4 | Das gesamte Wehr (d.h. auch das Streichwehr links) ist sehr baufällig und sollte daher nicht betreten und auch nicht überfahren werden; die Bretter / Planken brechen leicht durch bzw. sind bereits gebrochen. Dieses Wehr wird zwar im Zuge von Wanderfahrten in der Regel nicht befahren aber z.B. beim Wildwasser und Slalom Training genutzt. Eine Instandsetzung ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. | 02.10.2013 |
Regnitz | Gefahrenmeldung | Erlangen, Neumühle | 47,2 | Verklemmungsgefahr durch aufgebogene Stahlträger im Wehr. Von einer Befahrung wird dringend abgeraten. Eine Instandsetzung ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. | 02.10.2013 |
Rott | Befahrungshinweis | Kraftwerk Zeintlmühle | 3,9 - 0 | Hier die wesentlichen, praktischen Passagen der Verordnung: §2 (1) Diese Verordnung gilt für das Befahren der Rott (Gewässer erster Ordnung) im Flussabschnitt von Fluss-km 3,9 (Stauwehr des Kraftwerks Zeintlmühle) bis Fluss-km 0 (Mündung in den Inn) mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft im Rahmen des Gemeingebrauchs. (2) Diese Verordnung gilt nicht für das Befahren der Rott durch Fahrzeuge der Polizei, des Bundesgrenzschutzes, der Zollbehörden und der Wasserwirtschaftsverwaltung im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenzuweisung sowie der Feuerwehren und Organisationen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes bei Einsätzen in Not- und Katastrophenfällen. (3) Weiter gehende Regelungen auf Grund anderer Rechtsvorschriften, insbesondere des Naturschutzrechts sowie Art. 28 Abs. 4 BayWG bleiben unberührt. §4 Das Befahren der Rott mit kleinen Fahrzeugen ist verboten 1. im Ober- und Unterwasserkanal des Kraftwerks Zeintlmühle beginnend beim Einlaufschütz des Oberwasserkanals bei Fluss-km 3,900 bis zur Einmündung des Unterwasserkanals des Kraftwerks Zeintlmühle in das Flussbett der Rott bei Fluss-km 3,4. 2. im Flussbett der Rott auf dem Streckenabschnitt zwischen Stauwehr des Kraftwerks Zeintlmühle, Fluss-km 3,9 und der Brücke über die Rott der B512 (bei Mittich), Fluss-km 2,2 bei einem Pegelstand von weniger als 65cm über Pegelnullpunkt (314,16m ü NN) beim Pegel Ruhstorf, und 3. im Flussbett der Rott auf dem Streckenabschnitt zwischen der Brücke über die Rott der B512 (bei Mittich), Fluss-km 2,2 und der Mündung der Rott in den Inn, Fluss-km 0 bei einem Pegelstand von weniger als 370cm über Pegelnullpunkt (299,49m ü NN) beim Pegel Schärding (Inn). Der Streckenabschnitt, der dem Verbot nach Satz 1 Nr. 1 unterliegt, ist außerdem durch entsprechende Beschilderung am Gewässer gekennzeichnet. Die Mindestpegelstände nach Satz 1 Nr. 2 und 3 gelten als erreicht, wenn sie am Vortag ab 10:00 Uhr oder am Fahrtag erreicht oder überschritten wurden. Die Pegelstände Ruhstorf und Schärding können im Internet unter dem Link http://www.hnd.bayern.de abgerufen oder beim Wasserwirtschaftsamt Deggendorf erfragt werden. § 5 Sonstige Beschränkung Das Ein- und Ausbooten an Kies-, Schlamm- und Sandbänken ist untersagt. Zu Kies-, Schlamm- und Sandbänken ist im Vorbeifahren ein Abstand von mind. fünf Metern einzuhalten. |
08.12.2015 |
Paar | Gefahrenmeldung | Reitanlage Mergenthau | 107,4 | Der direkte (gerade) Flussarm ist nicht fahrbar - oder zumind. nicht ohne Besichtigung. Hintergrund ist eine bauliche Verengung mit kleinem Absturz welcher durch Steine und Äste gefährlich verblockt ist. Möglichkeiten: a) rechten Arm nehmen, der jedoch Baumhindernisse hat (Canandier "Boot durchschieben, selbst oben drüber klettern"; Kajak umtragen) b) an der Flussgabelung auf Insel aussteigen und geraden Flussarm/Verengung besichtigen (evtl. zukünftig fahrbar oder direkt umtragbar - aber unwahrscheinlich) |
01.04.2016 |
Paar | Befahrungshinweis | Sägemühle Hügelshart | 101,8 | Entgegen DKV-Gewässerführer Bayern 2012 rechts umtragen. Dazu vor der Wegbrücke rechts (kleiner Stichkanal) raus, ca. 200m auf rechter Seite umtragen, es geht nach einer Hütte wunderschön einzusetzen. (Tipp einer Anwohnerin.) |
01.04.2016 |
Mangfall | Befahrungshinweis | Brücke Niederaltenburg | 30,0 - 28,6 | Befahrungshinweis: Der Ein- und Ausstieg an der Brücke ist untersagt; es handelt sich hier beidseitig um ein privates Grundstück "Geflügelhof Gut Niederaltenburg", das zusätzlich Brutplätze von Wildenten beherbergt. Ideale Ausstiegsmöglichkeit ist ca. 300 m nach der Brücke >links< an einer großen Kiesbank. Oberhalb an der Höhenkirchener Straße kann man auch die Autos parken. Hier gibt es ein vom Fluss aus kaum erkennbares Kilometerschild 29,4. Hinweis: Diese Distanz von ca. 300m passt nicht recht zu den angegebenen Flusskilometern. Man kann sich unter folgendem URL die Örtlichkeit anschauen: http://binged.it/1UUiWcu (Bitte in Browser Adresszeile kopieren, da hier keine Links möglich sind.) |
01.06.2016 |
Starnberger See | Befahrungshinweis | Roseninsel | Es gibt (noch) kein offizielles Verbot an der Roseninsel anzulanden. Es ist wegen der empfindlichen Pfahlbauten erwünscht die Insel nicht selbst zu betreten. Es wird an die Vernunft der Leute appeliert, die Schutzzone, die mit roten Bojen rund um die Insel gekennzeichnet ist, einzuhalten. Auch das Anlegen am Steg der Roseninsel sollte man unterlassen, um den Fährverkehr nicht zu behindern. Man sollte am Festland nähe Fährsteg anlegen und mit der Fähre für 4 Euro rüberfahren, wenn man die Insel besuchen möchte. Man hat auch auf das Einhalten der Schutzzone mit gelben Bojen hingewiesen, die die Laichzone kennzeichnet. Das ist die mündliche Aussage am Telefon der Bayerische Schlösserverwaltung - Außenstelle Roseninsel. | 20.06.2017 | |
Schwarzer Regen | Befahrungshinweis | Regen / Raithsäge bis Schnitzmühle | 153,3 - 122,5 | Neu formulierte Verordnung: „Der Kelch ist nochmals an uns vorüber gegangen“, kommentiert unser Bezirksvorsitzender Robert Sommer die neue Verordnung zum Schwarzen Regen, die ab Montag, 1. Mai 2023, in Kraft tritt. „Kelch“ bedeutet, eine Komplettsperrung des Schwarzen Regens zwischen 1. April und 15. Juli zwischen Zwiesel und Schnitzmühle (45 km) wurde abgewendet. Der Mindestpegel steigt von 58 cm bzw, 62 cm auf 70 cm. Unser Dank gilt allen, die sich mit Einwändungen an das Landratsamt Regen gewendet hatten, Dem Ressort Umwelt und Gewässer (Dr. Stefan Schmidt), dem Bezirk Oberpfalz (Benedikt Cramer) und dem Bezirk Niederbayern (Robert Sommer). Das wichtigste zur neuen Verordnung erfahrt ihr über diesen Link: Mindestpegel wird angepasst ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die bisherige V e r o r d n u n g über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren (Pegelstand! am Fahrtag) und Betreten) am Schwarzen Regen Gültigkeit: ab sofort bis Widerruf/Änderung Ganzjährige Befahrung erlaubt mit Einschränkungen: nur kleine Boote mit höchstens 4 Plätzen und max. 6 m Länge in der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr. Nur in Flussmitte oder tiefster Stelle fahren. Ein- und Aussetzen nur an den per Schild gekennzeichneten Stellen. Betreten der Kiesbänke und Inseln sowie Baden verboten. Befahrbarkeit gemäß Mindestpegel Sägmühle (km 123,4) in der Zeit vom 15.04. bis 15.06. mindestens 62 cm und vom 16.06. bis 14.04. mindestens 58 cm erreicht werden und zwar, wenn am Fahr-Tag in der Zeit von 0.15 Uhr bis 12.00 Uhr der 15-Minutenwert des Pegelstands zehnmal erreicht bzw. überschritten ist; ablesbar beim: HND und das Befahren des Schwarzen Regen bei Erscheinen des Textes „Befahren erlaubt“ (dargestellt durch ein grünes Häckchen) ersichtlich auf der Internetseite des Landratsamtes Regen erlaubt ist. |
30.04.2023 |
Obere Argen | Befahrungshinweis | Teilbereich des Eistobels | 36,3 - 36,0 | Das Befahren des Gewässers Obere Argen mit Booten aller Art ist dauerhaft in einem Teilbereich* des Eistobels in den Gemeinden Grünenbach und Maierhöfen aufgrund der vorhandenen Gefahrenstelle verboten. Das Verbot liegt im öffentlichen Interesse der Gefahrenabwehr. Befahrungsverbot von km 36,3 bis km 36,1 gem. Allgemeinverfügung LRA Lindau vom 22.1.2018, Amtsblatt 1/18 S. 4 * ab ca. 250m nach dem Eistobelsteg über eine Länge von etwa 200m. Hier besteht wegen Syphons akute Lebensgefahr. Darstellung in Gewässerführer-Terminologie: 37,2 #Wehr# Sohlstufe am Ende des Sägewerks; #Sperrung# Beginn NSG Eistobel, mit Wasserfällen siehe auch www.eistobel.de 36,5 li #Mündung# Motzgatsrieder Bach, dahinter: Fußg.-#Brücke# (sogn. Eistobelsteg: N47° 37` 47,2``; E10° 02` 14,2``) am KW, dahinter: #Wehr# Wasserfall 36,3 Beginn Befahrungsverbot vom Jan. 2018 36,1 Fußg.-Steg (N47° 37` 57,3``; E10° 02` 03,0``); Ende Befahrungsverbot 34,7 Str.-#Brücke# ST1318 (re 88167 Maierhöfen - li 88187 Grünenbach), li Eistobelbrücke, li #Parkplatz#; danach: Ende NSG Eistobel, |
01.02.2018 |
Iller | Baumaßnahme | Illerbrücke | 127,1 | Die Brücke über die Iller und Bahnstrecke Immenstadt-Kempten wird abgebaut, nicht gesprengt. Deshalb ist die Iller bei Km 127,1 für Bootfahrer ab Ende März für 2 Wochen gesperrt. An Wochenenden und am Abend, wenn nicht gebaut wird, ist die Durchfahrt möglich. Die Sperrung kann sich jedoch wetterbedingt verzögern. Umtragen ist möglich. Die Ausfahrt von der B 19 (Schnellstraße) nach Immenstadt - Stein ist bereits ab 19.2.18 gesperrt, Umleitungen sind angezeigt. Die Baumaßnahme dauert voraussichtlich bis Sommer 2019, betrifft aber die Illersperrung nur für die angegebene Zeit von 2 Wochen. |
23.02.2018 |
Iller | Baumaßnahme | Illerbrücke bei Immenstadt Stein | von Jahresbeginn 2018 bis Sommer 2019 wird die Illerbrücke bei Immenstadt Stein abgebrochen und anschließend neugebaut. Im Zuge des Abbruchs wird die Iller für ca. 1 Woche für den Bootsverkehr gesperrt sein. Dies ist momentan für den Zeitraum von Montag, 09.04.18, bis voraussichtlich Samstag, 14.04.18, geplant. Entsprechende Hinweisschilder werden in diesem Zeitraum angebracht. | 07.04.2018 | |
Leitzach | Baumaßnahme | Wehr unter der Brücke im Zuge der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Oberhasling und Auerschmied im Bereich der Gemeinde Irschenberg | 12,3 | Update März 2019: Der Umbau des zerstörten Wehres in mehrere Stufen ist abgeschlossen. Die Stufen sind fahrbar, Ansehen! Ausreichende Wasserführung beachten. Leitzach Fkm 12,3 Durch Hochwasser wurde das Wehr im Unterwasser zerstört, eine Befahrung ist derzeit nicht möglich und gefährlich, in der Folgezeit ist mit einer Baustelle zu rechnen. Das Wehr liegt unterhalb der Ausleitung von Mühlau, die Leitzach kann in diesem Bereich nur über einen Mindestpegel von 60 cm am Pegel Stauden befahren werden. --------------------------- Quelle: --------------------------- bei einer routinemäßigen Besichtigung von Bauwerken in der Leitzach haben wir festgestellt, dass der hölzerne Sturzboden eines Absturzes unterhalb der Straßenbrücke an der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Oberhasling und Auerschmied im Bereich der Gemeinde Irschenberg zerstört ist. Holz- und Eisenteile ragen ins Gewässer und können zur Gefahr bei der Befahrung des Absturzes werden. Einen Lageplan und ein Foto des zerstörten Bauteils finden Sie in der Anlage. Wir werden die Sturzboden in den nächsten Wochen entfernen und den Absturz in nächster Zeit in eine durchgängige Sohlrampe umbauen. Wir bitten Sie, diese Information auf der Home-Page des Kanuverbandes unter „Gewässermeldungen“ als Gefahrenmeldung zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Holderer Baudirektor _________________________________ Wasserwirtschaftsamt Rosenheim Königstraße 19 83022 Rosenheim |
18.06.2018 |
Fränkische Saale | Flußbeschreibung | Bad Kissingen | 60 - 63 | Ergänzungen zum GF Nordbayern, Fränkische Saale (S. 284). Ich bin neulich in Bad Kissingen mit dem Ausflugsschiff die Saale gefahren. Dabei hatte ich nachfolgende Veränderung festgestellt: Km 62,5: das ehemalige Wehr „Untere Saline“ wurde Ende 2017 abgebrochen. Die daher nachfolgende Schwallstrecke ist für Geübte befahrbar, aber #Achtung# am Ende in der Rechtskurve starker Stromzug nach links ins Gebüsch! Daher ist es besser der bisherigen Beschilderung zum rechts #umtragen# (ca. 200 m) zu folgen! #Abzweig links# zur alten Pumpstation für die Saline, derzeit außer Betrieb. (Ob das Wehr für die Pumpstation wieder hergestellt werden soll konnte nicht ermittelt werde!) Re Flugplatz. Km 62,3: re #Einsetzstelle# nach dem Umtragen, li #Mündung# Pumpenkanal. #Achtung# li Schiffsanleger der Saaleschifffahrt! #Achtung# Schiffen wenden hierüber gesamte Flussbreite! Personenschifffahrt im Sommer von km 62,3 bis km 60,6 Km 61,2: bisher (Fußg.-Brücke „alter Reitersteg“) löschen da abgebrochen im Herbst 2014 Km 60,6. Li Schiffsanlage am Rosengarten |
15.07.2018 |
Tiroler Ache / Großache | Befahrungshinweis | Kössen, Entenlochklamm, Schleching | Die Tiroler Ache erfreut sich bei allen Einheimischen und Gästen, großer Beliebtheit für diesen Natursport durch die Entenlochklamm. Leider ist nun die Einstiegstelle an der Staffenbergbrücke ab sofort (4.9.2018) für alle Wassersportler gesperrt!, da sich diese im Laichschongebiet befindet. Bis 14.9. können wir alle noch beim Neuwirt einsteigen. Ab 15.9. tritt jedoch das Gesetzt der Laichschonstätte in Kraft. Also haben wir alle ab da keine offizielle Einstiegstelle von der Klamm, nach dem Laichschongebiet. (siehe auch Tiroler Landesregierung – Tiroler Ache Sperrzeiten und Verordnungen) Die Kollegen in Kössen unternehmen ab heute den Versuch, nach dem Laichschongebiet einen Einstiegsplatz zu erhalten. |
15.09.2018 | |
Kössener Ache | Befahrungshinweis | Die Einstiegsstelle „Bauhof in Kössen; rechtes Ufer“ ist nicht mehr möglich, da diese im Zuge der Hochwasserschutzmaßnahmen verbaut wurde. Per Stand September 2018 ist nun auch die Booteinstiegsstelle „Staffenbrücke“ in Kössen gesperrt, da sie sich im Laichschonstättengebiet befindet. Ein Einstieg zur Befahrung der Entenlochklamm vom 1. Juni – 14. September am Parkplatz Hagerbrücke, 6345 Kirchdorf ist laut LGBl.Nr. 12/1999 dagegen erlaubt. Details/Quelle: Siehe meine Email an 'bkv@kanu-bayern.de' vom Freitag, 14. September 2018 08:57 mit der Antwort vom Gemeindeamt Kössen |
17.09.2018 | ||
Isar | Befahrungshinweis | Isar von der Landesgrenze bis München | Inkraftsetzung der neuen Bootfahrverordnung zum 18.4.2019 Zitat aus der Pressemeldung: Zentrale Elemente der Verordnung sind u.a. eine jahreszeitliche und tageszeitliche Beschränkung. Künftig gilt ein Nachtfahrverbot von 20.30 Uhr bis 7 Uhr. Gefahren werden darf auf der ganzen Isar ab 1. Juni bis 15. Oktober. Länger, nämlich bis zum 31. Dezember darf ab Bad Tölz bis zur Landkreis gefahren werden. Auch gilt eine 0,5 Promillegrenze für alle Bootfahrer, diese leitet sich aus der Schifffahrtsordnung ab. Auch das Anhängen von Booten wird künftig verboten sein, genauso wie mehr als 12 Personen in einem Boot bzw. mehr Personen pro Boot als vom Hersteller zugelassen sind. Das Anlanden an Kiesinseln ist nur in Notlagen erlaubt. Für Kinder bis 12 Jahre und Nichtschwimmer gilt eine Schwimmwestenpflicht. Hier nun die ab 18.4.19 gültige Verordnung. Hier die vorherigePressemitteilung und die Position des BKV dazu. Es wurde vom Umwelt-Referat eine Online Petition dagegen eingerichtet. |
17.04.2019 | |
Tiroler Ache | Befahrungshinweis | Die Tiroler Ache ist bis zum 1.6.2019 gesperrt und ab da ein Einstieg nur am Lofererbach (Raftcenter) erlaubt. Der Einstieg an der Staffenbrücke darf nicht mehr benutzt werden. Für die Zeit zwischen 15.9. und 15.10. gibt es derzeit KEINE genehmigte Einstiegsstelle! Hier die Mail vom Bauamt Kössen dazu: Sehr geehrte Damen und Herren, gestern hat eine Besprechung zu den Bootseinstiegsstellen mit den zuständigen Behörden und Interessensvertretern im Gemeindeamt Kössen stattgefunden. Dazu kann folgendes mitgeteilt werden: Aufgrund der Hochwasserschutzbaumaßnahmen ist die Einstiegsstelle „Bauhof“ in der Natur entfallen. Der als Alternative genutzte und behördlich nicht genehmigte Zustieg bei der „Staffenbrücke“ befindet sich in der verordneten Laichschonstätte. Aufgrund des vorliegenden gewässerökologischen Gutachtens ist eine Verlegung der Laichschonstätte nicht möglich. Der Uferbereich bei der Staffenbrücke wird daher baulich abgesperrt und ist diese Benutzung als Einstiegsstelle bei sonstiger Strafe verboten. Die Polizeiinspektion Kössen wurde von der Behörde angehalten, Zustiege sowie deren Versuche bei der Bezirkshauptmannschaft zur Anzeige zu bringen. Die einzig mögliche Einstiegsstelle im Gemeindegebiet Kössen befindet sich derzeit bei der Einmündung Lofererbach am rechten Ufer. Aufgrund der Laichschonstättenverordnung ist das Befahren der Laichschonstätte, welche sich unmittelbar nach der Einstiegsstelle Lofererbach befindet, ausschließlich in der Zeit von 1. Juni bis 14. September mit Wasserfahrzeugen in der Flussmitte (Hauptstromstrich) erlaubt. Das Anlanden im Bereich der Laichschonstätte bzw. das Befahren der Uferbereiche ist verboten. Es werden nun mögliche Einstiegsstellen nach der Staffenbrücke flussabwärts außerhalb der Laichschonstätte geprüft. Über Neuerungen werden Sie zu gegebener Zeit auf der Homepage der Gemeinde Kössen informiert. Mit freundlichen Grüßen Daniel Embacher Bauamt |
28.04.2019 | ||
Inn | Baumaßnahme | Kraftwerk Jettenbach | 128 | Aufgrund von Bauarbeiten am Inn beim Kraftwerk Jettenbach ist seit mind. 6. Juli 2019 kein Umsetzen vom Ober- ins Unterwasser mehr möglich, d.h. man kommt von der Ausstiegstelle vor dem Kraftwerk nicht mehr zur Einstiegsstelle nach dem Kraftwerk. Entsprechende Warnschilder stehen am Kraftwerk Wasserburg und Gars am Inn. | 19.08.2019 |
Regnitz | Gefahrenmeldung | Erlangen, Wöhrmühle | An der Wöhrmühle wird am Wehr eine Baustelle eingerichtet und der Wasserstand massiv gesenkt. Als Ergebnis kann das Umgehungsgerinne zum Aussteigen/Umtragen nicht mehr erreicht werden. Ausstieg sehr mühsam und starke Strömung zu den geöffneten Wehrschützen. | 05.09.2019 | |
Amper | Baumaßnahme | Amperbruecke bei Stegen | 100m vom Auslauf des Ammersees | Vomm 02.03.2020 bis voraussichtlich 30.11.2020 wird die Amperbrücke Stegen erneuert. Während dieser Bauzeit ist es lebensgefährlich (z.B. durch umfangreiche Kranarbeiten mit to.-schweren Lasten, herabstürzende Material – Werkzeug usw.) sich im Bereich der Brückenbaustelle aufzuhalten bzw. unter der Baustelle durchzufahren. | 07.02.2020 |
Isar in München | Gefahrenmeldung | Marienklausewehr in München | Fl. km 153,5 | offizieller Text der Stadt München: Durch das Hochwasser in der Isar im Februar 2020 wurden am Schussboden der Floßgasse Schäden verursacht, von denen eine erhebliche Unfallgefahr insbesondere für Bootfahrer*innen ausgeht. Es stehen aktuell Bohlen gegen die Strömung und es besteht die Gefahr, dass Schlauchboote daran aufgeschlitzt werden, Bootfahrer*innen umkippen und kentern. Die aktuelle Beschilderung vor Ort wird vom Baureferat angepasst. Für das Baden gilt im unmittelbaren Nahbereich wegen der Gefahr des Ertrinkens in der sich im Unterwasser bildenden Wasserwalze generell ein Verbot. Dieses temporäre Bootfahrverbot an der Floßgasse gilt unabhängig von der Landesregierung im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassenen beschränkten Ausgangssperre. Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben danach ausdrücklich erlaubt. |
06.04.2020 |
Main | Baumaßnahme | Wehrbau bei Michelau | 436,5-435,5? | Update Mai 2023: Das Wehr ist fertig gestellt, die Umtragestelle ist ausgeschildert! Wehr absolut nicht mehr befahrbar! Am zweiten Hinweisschild r ausbooten (gute Ausbootstelle!). Dann hoch auf den HW-Damm und zum Umtragen sofort nach rechts ca. 150m stromauf, dann nach links über einen Wiesenweg zurück in Richtung Wehr. Über eine Behelfsbrücke kommt man über den Mühlbach, der durch Michelau fließt. Nach der Brücke kurz nach rechts und dann gleich wieder nach links, um unterhalb der Baustelle an der gut angelegten Einsatzstelle wieder einzubooten. Die örtliche Beschilderung ist verbesserungsbedürftig, da der Hinweis auf die Umtragerichtung von der Ausstiegsstelle leider nicht einsehbar ist. - Die ehemals befahrbare Bootsgasse ist mit einer dreifachen Turbinenanlage zur Stromerzeugung bereits verbaut; das linke Überlaufwehr ist noch im Bau, dürfte nach Fertigstellung aber wie früher absolut nicht befahrbar sein (starker Rücklauf mit Walzenbildung.) Dauer der Baumassnahme unbekannt. Das Umtragen ist recht beschwerlich und mit dem Prädikat "Flußparadies Main" in keinerlei Weise vereinbar! |
21.05.2020 |
Regen | Befahrungshinweis | Chamerau, Bereich der "Weißen Brücke" | 87,38 - 87,42 | An der sog. „Weißen Brücke“ über den Regen bei Chammünster wurden erhebliche bauliche Schäden festgestellt. Die Stadt Cham als Baulastträgerin hat die Brücke deswegen bereits gesperrt und mitgeteilt, dass auch ein Unterqueren der Brücke auf dem Gewässer nicht mehr gefahrlos möglich ist. Die Ausübung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs (darunter fällt insbesondere das Befahren mit Kanus und anderen Booten sowie das Baden) im betroffenen Gewässerabschnitt muss deshalb beschränkt werden, solange die Gefährdung besteht. Die Sperrung erfolgt in Form einer Allgemeinverfügung, die im Amtsblatt Nr. 19 vom 04.06.2020 des Landkreises veröffentlicht wurde. Eine entsprechende Beschilderung wird am Ufer flussaufwärts der Brücke sowie an den oberhalb gelegenen Einstiegsstellen (linksseitig) des Bootswanderwegs angebracht. Die vorgesehenen Schilder weisen auch auf die behelfsmäßigen Aus- und Einstiegsstellen kurz vor (bei FlKm 87,42) bzw. nach der Brücke (bei FlKm 87,38) hin. Umtragungsstrecke ca. 40 m. Für die Zeit bis zur Errichtung eines neuen Brückenbauwerks ist eine Übergangslösung (Behelfskonstruktion) bereits konkret geplant, die schnellstmöglich zum Einsatz kommen soll. Die Beschränkung des Gemeingebrauchs wird nach deren Fertigstellung umgehend wieder aufgehoben, um insbesondere die Auswirkungen für Bootsfahrer auf das unumgängliche Maß zu beschränken. |
04.06.2020 |
Amper | Baumaßnahme | Sohlrampe km 57,0 zweite Sr nach Hebertshausen | 57,0 | Nachtrag vom 28.6.2021 1/4 von links fahren, links umtragen. + jetzt Arbeiten an der nächsten SR bei km 58. Nachtrag vom Flussmeister am 21.8.20: bislang mussten die Arbeiten in der Amper wegen des immer noch sehr hohen Wasserstandes unterbrochen werden. Wir ziehen die Baumaschinen auf eine andere Baustelle und werden erst Ende September an der Amper weiter arbeiten. Die Sohlrampe km 57,0 / zweite Sr nach Hebertshausen wird vom 3. bis vsl. 21.8.2020 auf der rechten Flussseite verlängert (für den Fischaufstieg verflacht). Während der Bauzeit sind Bagger im Fluss und es besteht ein Durchfahrtverbot. Umtragen links. Es wird ein Schild aufgestellt. |
02.08.2020 |
Leitzach | Gefahrenmeldung | Heißnbrücke | Im Bereich der eingestürzten Heißnbrücke und kurz oberhalb davon durch links- und rechtzeitig zur Flußmitte umgestürzte Bäume ist die Leitzach nicht befahrbar. Aus meiner Sicht besteht Lebensgefahr! |
06.08.2020 | |
Staffelsee | Befahrungshinweis | westlicher Teil des Sees (Ache-Mündung) sowie Ache-Auslauf | Verordnung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen zur Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs am Staffelsee, Achauslauf und Ferchenbach zur Schaffung von Ruhezonen für Wasservögel und Schutzzonen für Wasservegetation. § 1 Schutzgegenstand und Schutzzweck (1) Die in § 2 näher bezeichneten Gebiete auf dem Staffelsee, der Ach und dem Ferchenbach werden als Ruhezonen für Wasservögel und als Schutzzonen für Wasservegetation ausgewiesen. (2) Zweck der Festsetzung der Ruhezonen ist es, auf einem Teilbereich des Staffelsees Störungen von Wasservögeln während der Brut-, Mauser- und Durchzugszeit sowie im Winter fernzuhalten und ihre Lebensstätten einschließlich der notwendigen Nahrungsquellen und Brutgelegenheiten zu sichern. Weiteres Ziel ist es, die submerse und emerse Wasservegetation vor mechanischer Beschädigung zu schützen. (3) Es muss deshalb insbesondere zur Beschränkung des immer stärker zunehmenden Freizeitbetriebes die Ausübung des Gemeingebrauchs am Staffelsee, an der Ach und am Ferchenbach, zumindest in diesen bedeutsamen Bereichen, reglementiert werden. § 2 Schutzgrenzen (1) Als Ruhezonen für Vögel sowie zum Schutz der Wasservegetation werden folgende Bereiche des Staffelsees, Fl. Nr. 1765/0 der Gemarkung Seehausen am Staffelsee, ausgewiesen: 1) Schutzzone 1 Buchten nördlich und südlich der Ach-Einmündung 2) Schutzzone 2 Obersee des Staffelsees östlich der „Kleinen Birke“ bis zu Schutzzone 1 sowie folgende Bereiche der Ach, Fl.Nr. 1590/2 der Gemarkung Uffing am Staffelsee. 3) Schutzzone 3 Achauslauf, ohne Nordufer zum öffentlichem Badeplatz, bis zur nördlichen Naturschutzgebietsgrenze und folgende Bereiche des Ferchenbaches, Fl.Nrn. 297/0 und 302/2 der Gemarkung Seehausen am Staffelsee. 4) Schutzzone 4 Ferchenbach östlich der Bootsanlegestellen am Parkplatz Johannisstraße. (2) Die Grenzen der einzelnen Schutzzonen auf dem Staffelsee, der Ach und dem Ferchenbach nach Abs. 1 ergeben sich aus der Karte im Maßstab 1 : 5.000 (Anlage), die Bestandteil dieser Verordnung ist. Die Karte wird beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen sowie bei den Gemeinden Seehausen am Staffelsee, Murnau am Staffelsee und Uffing am Staffelsee niedergelegt und verwahrt; sie kann dort während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Auf die Schutzzonen ist in der Natur am Ufer durch entsprechende Tafeln hingewiesen; seeseitig sind Schutzzone 1 und Schutzzone 4 durch Bojen gekennzeichnet. § 3 Verbote (1) Die Ausübung des Gemeingebrauchs im Sinne des § 25Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 1 BayWG, d. h. insbesondere das Baden, der Betrieb von Modellbooten ohne Verbrennungsmotoren und das Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft, ist wie folgt verboten: 1) In Schutzzone 1 gilt das Verbot für die Zeit vom 01.01. – 31.12. eines jeden Jahres; 2) in Schutzzone 2 gilt das Verbot vom 15.10. – 31.03. eines jeden Jahres; 3) in Schutzzone 3 gilt das Verbot für die Zeit vom 01.01. – 31.12. eines jeden Jahres; 4) in Schutzzone 4 gilt das Verbot für die Zeit vom 01.01. – 31.12. eines jeden Jahres. (2) Von den Verboten nach Abs. 1 sind ausgenommen 1) die Nutzung der rechtmäßig vorhandenen Anlagen im Gewässer durch die Eigentümer und Nutzungsberechtigten, bei Bootsbenutzung das unmittelbare Durchfahren der Schutzzonen ohne Unterbrechung, 2) Unterhaltungsmaßnahmen an den Anlagen gemäß Nr. 1 und am Gewässer im gesetzlich zulässigen Umfang sowie die Gewässeraufsicht, Der vollständige Text der Verordnung und eine Karte sind auf der Seite "Große Birke" zu finden. |
07.01.2021 | |
Regen | Baumaßnahme | Brücke Untertraubenbach | 73,13 bis 73,08 | Update 18.1.2022: gemäß Amtsblattverfügung Nr. 68 des Landratsamtes Cham wurde die Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs (Sperrung) am Regen im Bereich der Regenbrücke bei Untertraubenbach aufgehoben. Die bestehende Brücke auf Höhe Untertraubenbach (Fluss-km 73,) weist erhebliche Schäden an Über- und Unterbau, wie Korrosionsschäden an den Stahlbauteilen, Betonabplatzungen, Bewehrungskorrosion sowie Auskolkungen im Gründungsbereich auf; zudem genügt die Tragfähigkeit der bestehenden Brücke nicht mehr den Anforderungen des täglich fließenden Verkehrs. Deshalb wird die vorhandene Brücke durch einen Neubau ersetzt. Die Bauarbeiten werden eine erhöhte Gefahr durch herabfallende Gegenstände, Bauteile, Baumaschinen und Baustelleneinrichtung für Bootsfahrer und Badende bergen. Deswegen ist die streckenweise Sperrung (Fluss-km 73,08 (Ausstieg) bis 73,13 (Einstieg)) vor der Brücke auf Höhe des Kajak-Rastplatzes (rechts) Gewässers verfügt. Eine Beschilderung wird angebracht (Umtragung rechts). Die Beschränkung wird aufgehoben, sobald die Gefahr nicht mehr besteht. |
17.01.2022 |
Ammer | Befahrungshinweis | Auwehr kurz vor Weilheim | 129,4 | Das Auwehr kurz vor Weilheim hat in der Wehrmitte noch eine alte Bootsgasse. Diese sollte nicht mehr befahren werden. Es gab Beschädigungen am Boot durch hervorstehende Eisenteile oder Holzstücke. Gefahrloser ist es, den Sohlrampen-Teil auf der rechten Seite zu befahren. Hier kann am Ufer auch getreidelt werden. |
26.04.2021 |
Ostrach | Gefahrenmeldung | Aueleklamm | Ostrach@Reckenberg - Aueleklamm: Baum vor der 3. Stelle nach dem Klammeingang, links bei 8,5 kubic möglich zu umtragen, etwas Kletterei - Kehrwasser auf der rechten und linken Seite vor der Stelle zum besichtigen. Ansonsten freie Fahrt! |
04.05.2021 | |
Regen | Befahrungshinweis | Einstieg unterhalb Blaibacher See - Ausstieg Chamerau | 107,45 - 95,4 | Hinweis: Da sich die Regelung im wesentlichen auf den Regen (nicht den schwarzen) bezieht, wurde die Zuordnung geändert. Ein Befahren des Schwarzen Regen bzw. Regen zwischen der Einstiegsstelle unterhalb des Blaibacher Sees (Fluss-km 107,45) und der Ein-/Ausstiegsstelle in Chamerau (Fluss-km 95,4) ist nur zulässig, wenn auf der Internetseite https://www.landkreis-cham.de/natur-umwelt/umweltdaten/wasserstandsdaten der Text „Befahrbarkeit: befahrbar“ angezeigt wird. Der Text erscheint, sobald am Fahrtag in der Zeit von 0:15 Uhr bis 12:00 Uhr folgende Bedingungen erfüllt sind: a) Der Wasserstand am Pegel Pulling / Regen lt. Gewässerkundlichem Dienst Bayern hat in der Zeit vom 15.06.‐31.10. eines Jahres den 15‐Minutenwert 24 cm, in der übrigen Zeit den 15‐Minutenwert 48 cm zehnmal erreicht oder überschritten und b) die Gewässertemperatur am Pegel Teisnach / Schwarzer Regen lt. Gewässerkundlichem Dienst Bayern hat den 15‐Minutenwert 23,0 °C zehnmal nicht überschritten. • Die Regelung des Gemeingebrauchs sieht weiterhin vor, dass das Ein- und Aussetzen von Wasserfahrzeugen nur an den entsprechend gekennzeichneten Stellen zulässig ist; Beschilderungen, z. B. an Ein- und Ausstiegstellen, Umtrage-Vorkehrungen, Bootsrutschen, temporären Gewässerbaustellen und sonstigen Gefahrenstellen, sind zu beachten. • Ein Befahren ist nicht zulässig für Personen, die 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper haben. • Kinder bis 10 Jahre und Nichtschwimmer haben geeignete Rettungswesten gemäß DIN EN ISO 12402-4 zu tragen. • Das Mitführen von Glasgefäßen aller Art ist untersagt. • Eine Verwendung von Tonverstärkern und Lautsprechern jeglicher Art ist untersagt. • Wasserfahrzeuge dürfen nicht mit mehr Personen besetzt sein, als nach den Herstellerangaben zugelassen, jedoch nicht mit mehr als max. 5 Personen. • Das Anlanden an und Betreten von Kiesinseln und das Befahren von Altwassern ist untersagt, ausgenommen in Notlagen. • Das Gewässer ist grundsätzlich im Stromstrich, d. h. im Bereich der größten Wassertiefe zu befahren. • Von Kiesinseln, Kiesbänken und sonstigen Bereichen, die als Brut- oder Laichplatz gekennzeichnet sind, ist ein möglichst großer Abstand zu halten. • Das Anhängen von Beibooten und das Zusammenbinden von Wasserfahrzeugen ist nicht zulässig. • Wasserfahrzeuge dürfen nicht durch Flachwasserzonen gezogen werden. • Das Einbringen jeglicher Abfälle oder sonstiger Fremdstoffe in das Gewässer und die Uferbereiche ist untersagt. Der gesamte Verordnungstext (wirksam ab 03.06.2021, Fronleichnam) ist als PDF unter dem Link https://www.landkreis-cham.de/media/35644/nr_42_vom_02-06-2021.pdf veröffentlicht. |
01.06.2021 |
Amper | Baumaßnahme | "Mühlbach" (Werkkanal) Olching | NEU 15.9.21: Ab sofort wieder frei befahrbar! Mühlbachabsenkung ab kommenden Sonntagnachmittag (ca. 15.00 Uhr) Aufgrund dringender Instandsetzungsarbeiten durch die Amper-Kraftwerke Olching wird der Amper-Kanal (Mühlbach) in Olching in der Zeit vom 06.09.2021 bis voraussichtlich 11.09.2021 abgesenkt. Je nach Witterung können sich die Arbeiten bis voraussichtlich zum 18.09.2021 verlängern. Das Wasser wird über den Alt-Amper-Verlauf umgeleitet. Aufgrund des dadurch bedingten erhöhten Wasserstands und starken Strömungsdrucks ist sämtlicher Bootsverkehr auf der Amper während dieser Zeit zwischen der Römerbrücke in Esting und der Brücke Schulstraße in Geiselbullach unzulässig. Gegebenenfalls können Wege und Abschnitte im Auwald überströmt und überflutet werden. Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung und Vorsicht. --------------------------------------------------------------------- Der "Mühlbach" (Werkkanal) Olching wird saniert. Ab 5. September werden die Schütze zum Kanal geschlossen und der gesamte, momentan hohe Abfluß der Amper läuft über das Wehr und dessen Mittelschütz in das Naturbett. In der Nähe des Wehres ist die sonst ungewohnte, starke Strömung gefährlich. Ausstieg zum Umtragen vor dem Wehr am linken Ufer, evtl. auch hier starke Strömung. Ausstiegs-Situation vor dem Wehr vorher erkunden. Unerfahrene sollten die Fahrt an der Straßenbrücke Esting beenden, ein Abtriften über die überströmte Wehrkante muß unbedingt vermieden werden. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis 10. September. |
04.09.2021 | |
Rednitz | Gefahrenmeldung | Kanustrecke Fürth | 6,6 | Ab Anfang Juli 2022 soll eine überirdische Umgehungsleitung um die Kanustrecke herum errichtet werden. Eine entgültige Ersatzleitung wird erst später entlang der Fernabrücke (2026) errichtet. Gefahrensituation wegen freigespülter Leitungen ca. 20 - 60 m unterhalb Pegelschwelle Neumühle, Rednitz Fluss-km 6,6: ziemlich genau unter der kreuzenden Eisenbahnbrücke. Etwa 1,5 Meter unter der Wasseroberfläche kreuzen offen liegende Abwasser-Leitungen den Fluss, starke Strömungen. Der angegebene Mindest-Pegel von 160cm wird allerdings nur selten (im April) erreicht, meist liegt dieser bei 170-180cm. Meldung gilt bis zur Entwarnungsmeldung. Update: Die Arbeiten sind mehrere Wochen nicht voran gekommen, sollen aber demnächst (Oktober) wieder aufgenommen werden. Anfang November wurde die Fluss-Querung etwa am Ende der Slalomstrecke eingerichtet. |
02.11.2021 |
Wiesent | Baumaßnahme | Brücke in Haag, Markt Wiesenttal | 23,8 - 24,0 | Update 18.11.22: Die Baumaßnahmen wurden nun abgeschlossen und die Bootsbefahrung kann wieder ohne Einschränkungen erfolgen. Eine Nutzung der provisorischen Umtragestelle ist nicht mehr erforderlich. --------------------------------------------------------------------------- Pressemitteilung Sperrung der Wiesent für die Bootsbefahrung zwischen Muggendorf und Streitberg auf Höhe der Brücke bei Haag, Markt Wiesenttal Aufgrund von Baumaßnahmen ist die Wiesent ab sofort im Bereich der Brücke beim Ortsteil Haag, Markt Wiesenttal (zwischen Flusskilometer 23,8 und 24,0) bis zum Ende der Saison gesperrt. Die Wiesent ist vor der Baustelle an der provisorischen Ausstiegsstelle am linken Ufer zu verlassen. Anschließend können die Boote über die angrenzende Wiese getragen und unterhalb der Brücke an der ausgewiesenen Einstiegsstelle wieder zu Wasser gelassen werden. Die aufgestellten Schilder sind zu beachten. Ein entsprechender Lageplan kann auf der Internetseite des Landratsamtes Forchheim unter folgendem Pfad eingesehen werden: www.lra-fo.de → Aufgabenbereiche → Natur & Umwelt → Wasserrecht |
12.05.2022 |
Fränkische Saale | Gefahrenmeldung | unteres Ende Salzwiesen bei Bad Neustadt: | 95 | Umgefallener Baum versperrt Durchfahrt, Astverhau. Mühsame Umtragung durch hohe Brennesseln am steilen Ufer möglich | 20.05.2022 |
Isar | Gefahrenmeldung | Unterhalb Brücke der Forststraße ins Gleirschtal | 273,9-264,9 | Unterhalb der Brücke der Forststrasse ins Gleirschtal (nach der ersten kleinen Schlucht/Klamm) zieht der Fluss kehrwasserlos in eine Durchfahrt mit einigen kräftigen Ästen einer Latsche. Von oben recht spät erkennbar, im Luftbild unter folgenden Koordinaten aber zu erahnen: 47.374756, 11.314663. Bei Pegel 128 cm in Scharnitz kann man durch einen linken Nebenarm (von oben) um die Stelle herumrutschen. Es müssen keine Kiesbänke betreten werden (Vogelbrut). Außerdem in der ersten kleinen Klamm ein dicker Stamm halb unter Wasser (Lage kann sich ändern), der von oben kaum zu erkennen ist (eher rechtsufrig,verlockendes Kehrwasser davor, recht ungünstige Stelle). Wahrscheinlich ein Baum aus den alten Meldungen auf rivermap.org. (Zugang zum Fluss bis 1. Juni wie üblich nur zu Fuß) | 23.05.2022 |
Donau | Baumaßnahme | Staustufe Bertholdsheim | 2496,2 - 2489,6 | Gesamte Strecke ist für muskelbetriebene Kleinfahrzeuge ab der Straßenbrücke Marxheim gesperrt. Umtrage fast sieben Kilometer rechtsufrig. Sportbootschleuse Bertholdsheim ist außer Betrieb. Besser nach den Wehr erst einsetzen, Dauer der Maßnahme unbekannt. | 30.05.2022 |
Donau | Baumaßnahme | Staustufe Bertholdsheim | 2489,6 | Lt. Auskunft des SG 13 Hoch- und Tiefbau beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen. Bei den Bauarbeiten an der Staustufe handelt es sich um den Abbruch und Neuaufbau der Bestandsbrücke. Daher wird die Nutzung der Sportbootschleuse voraussichtlich erst ab Mitte 2024 wieder möglich sein. Die Sperrung mit Beschilderung und Notausstieg bei Marxheim wurde nur wegen der Absenkung des Stausees eingerichtet. Seit 30.05 ist der Stausee wieder auf Normalhöhe. Es wurde eine Treppe etwa 200 Meter im Oberwasser rechtsseitig gebaut. Diese besteht aus Gitterrostteilen und kann zum Umtragen benutzt werden. Lt. Baubehörde werden keine weiteren Sperrungen in Oberstromrichtung erfolgen. |
05.06.2022 |
Mangfall | Gefahrenmeldung | Ca. 3 km vor Westerham | Ca 3 km vor Westerham teilt sich die Mangfall. Im rechten Kanal (Fahrroute) liegt ein gut sichbarer Baum in 1,5 m Höhe quer über dem Fluss. Kurz dahinter, in einer nicht einsehbaren Linkskurve, liegen 2 weitere gefährliche Bäume mit vielen Ästen knapp über der Wasseroberfläche. Es gibt kein Kehrwasser zum anhalten. Auch im rechten Kanal liegen Bäume. Also unbedingt am Beginn der Insel anlanden und umtragen. | 14.06.2022 | |
Main, Obermain | Befahrungshinweis | Hausen (Bad Staffelstein, Lkr. Lichtenfels) bis Hallstadt (Lkr. Bamberg) | Ist der Mainpegel in Kemmern unter den festgelegten Mindestwert von 2,20 m gefallen, gilt folgendes: Das bedeutet, dass der Obermain von Hausen (Bad Staffelstein, Lkr. Lichtenfels) bis Hallstadt (Lkr. Bamberg) nicht mehr mit Kanus, Kajaks, SUPs oder Schlauchbooten befahren werden soll. Gleiches gilt für den Obermain bis Michelau i. OFr. (Lkr. Lichtenfels). Das Flussparadies Franken appelliert an alle, hier besondere Rücksicht zu nehmen und sich hier zu informieren: mindestpegel-am-obermain-fuer-kanus-und-sups-unterschritten |
20.06.2022 | |
Naab | Gefahrenmeldung | Richterwehr Schwandorf | Die Rutsche am Richterwehr in Schwandorf scheint zusammengebrochen zu sein, eine Befahrung ist absolut ausgeschlossen, da nicht ersichtlich ist was genau passiert ist. Ich denke es besteht absolute Verklemmungsgefahr. Bitte Informiert eure Mitgleider entsprechend. Das WWA Weiden ist bereits Informeirt |
25.12.2022 | |
Isar | Befahrungshinweis | zwischen Kloster Schäftlarn und Buchenhain | "Zum Schutz der beiden besonders störungsempfindlichen Vogelarten Flussuferläufer und Flussregenpfeifer wurden geeignete Brutplätze zwischen Kloster Schäftlarn und Buchenhain zwischenzeitlich mit Schildern und teils auch Leinen markiert. Für die abgesperrten Brutbereiche besteht zwischen dem 15. März und dem 10. August 2023 ein absolutes Betretungsverbot." Der vollständige Artikel des Landratsamtes München ist unter www.landkreis-muenchen.de/artikel/achtung-kiesbrueter zu finden. |
23.04.2023 | |
Fränkische Saale | Befahrungshinweis | Aktualisiert: Teilstrecken | 93,8 - 17,69 | Update 2.7.2023 · Ab km 93,8 (Landkreis Rhön Grabfeld) bis km 17,69 Bereich Wehr Rossmühle soll aus Sicherheitsgründen s.u. die Fränkische Saale aktuell nicht befahren werden! Hiervon ausgenommen ist lediglich der Teilbereich Wehr Saline bis Wehr Lindesmühle in Bad Kissingen. · Im Übrigen wird auf die Verordnung der Regierung von Unterfranken vom 16. Juni 2009 Nr. 55.14539.001/99 über die Regelung des Gemeingebrauchs an der Fränkischen Saale und ihren Nebengewässern hingewiesen. · Ab km 17,69 beginnt der Landkreis Main Spessart – hier liegen keine derartigen Gefahrenhinweise vor. 27.04.2023 Fränkische Saale sollte noch nicht befahren werdenUmgefallene Bäume und Wanderhindernisse sind Gefahren für Bootswanderer Das Landratsamt Bad Kissingen warnt aktuell ausdrücklich aus Sicherheitsgründen und zum Eigenschutz vor dem Befahren der Fränkischen Saale (Art. 18 BayWG) auf der gesamten Strecke in den Landkreisen Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld. Präzisierung: Ab km 101,45 (Landkreis Bad Kissingen) bis km 96,6 – absolutes ganzjähriges Befahrungsverbot Ab km 84,75 (Landkreis Rhön Grabfeld) Bereich Wehr Unterebersbach bis km 17,75 Bereich Wehr Rossmühle soll aus Sicherheitsgründen s.u. die Fränkische Saale aktuell nicht befahren werden! Ab km 17,75 beginnt Landkreis Main Spessart – hier liegen keine Gefahrenhinweise mehr vor. Der Bereich ist wieder frei gegeben. So wie die Fränkische Saale wieder “gefahrlos” befahren werden kann, bekommen wir vom WWA/Landratsamt Bad Kissingen Nachricht. Eine etappenweise Freigabe ist vorerst nicht vorgesehen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ein Bootswanderbetrieb ist normalerweise ab dem 1. Mai ohne größere Gefahren möglich. In diesem Jahr wird vorerst dringend abgeraten, die Fränkische Saale zu befahren. Bedingt durch die wechselhafte Wetterlage war es dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen bisher nicht möglich, die durchfeuchteten Uferwiesen zu betreten und umgefallene Bäume und Wanderhindernisse aus der Fränkischen Saale zu bergen. Das hat zur Folge, dass die gesamte Strecke in den Landkreisen Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld aus Sicht des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen derzeit noch nicht freigegeben werden kann. Hintergrund ist, dass ein hoher Anteil des Baumbestandes an der Fränkischen Saale überaltert ist. Demzufolge besteht eine erhöhte Bruchgefahr. Dies gilt gerade auch für überhängende Bäume. Zudem ist die Standfestigkeit einiger Bäume aufgrund von unterspülten Wurzeltellern stark reduziert. Nicht zuletzt leistet auch der Biber seinen Beitrag: Viele Bäume weisen starke bis mittlere Fraßspuren auf. Gerade deshalb ist die bislang nicht mögliche Beseitigung der Gefahrenstellen durch das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen wichtig, um das Verletzungsrisiko für Erholungssuchende an der Fränkischen Saale so gering wie möglich zu halten. Ein Betreten und Befahren sollte daher vorerst dringend unterbleiben. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die mit der Ausübung des Gemeingebrauchs an Gewässern (z.B. Befahren mit kleineren Booten) einhergehenden Gefahren unter das allgemeine Lebensrisiko fallen. Wer sich in der freien Natur – hier auf einem Gewässer – bewegt, muss die damit verbundenen naturtypischen Risiken selbst tragen. Das Landratsamt Bad Kissingen wird darüber informieren, sobald sich die Situation entspannt. |
02.05.2023 |
Ammer | Befahrungshinweis | etwa 300 Meter nach der Echelsbacher Brücke, hinter den letzten großen markanten Felsen | Etwa 100 Meter nach den angegebenen Felsen liegt ein Baum quer über die Ammer. Ab etwa 13m³ ~ 86 cm Pegel Peißenberg kann der Baum mit Schwung orografisch rechts überfahren werden. Bei niedrigeren Pegel Umtragen. | 10.05.2023 | |
Regnitz | Baumaßnahme | Franz-Fischer-Brücke Bamberg/Bug | 8,4 | Bis zum 30. August 2023 kann die Durchfahrt der Franz-Fischer-Brücke nur nach den Arbeitszeiten der Baufirma (Mo.-Fr. 7.00 Uhr – 18.00 Uhr, Sa. 7.00 Uhr – 13.00 Uhr) erfolgen. Ab spätestens 1. September 2023 kann dann eine „Korridorlösung“ umgesetzt werden. Somit ist die sichere Durchfahrt der Franz-Fischer-Brücke, auch während der Arbeitszeiten der Baufirma, zeitlich uneingeschränkt möglich. |
22.05.2023 |
Naab | Baumaßnahme | Schwarzenfeld, Brücke | 65,6 | Brückenbaustelle an der Naab in Schwarzenfeld bei Flkm 65,6. Zweimaliges rechtsseitiges Umtragen erforderlich. | 29.06.2023 |
Naab | Befahrungshinweis | Schuiererwehr in Schwandorf | Die Bootsrutsche an der Inneren Naab (Schuiererwehr) in Schwandorf ist instandgesetzt und wieder befahrbar (siehe auch Anhang); dennoch ist die Befahrung der Inneren Naab ab Oberen Schwandorfer Wehr (unterhalb von OT Fronberg) wegen Brückenbaumaßnahmen in Schwandorf verboten. |
24.09.2023 | |
Ilz | Gefahrenmeldung | 200 bis 400 m unterhalb Straßenbrücke bei Furth | Da die Befahrung der Ilz vom 1.7. bis 30.4. des Folgejahres eh gesperrt ist, soll die Situation erst nach der Sperrzeit wieder begutachtet werden. Umgestürzte Bäume blockieren die Fahrrinne . Besichtigung 27.11.2023 ; Pegel Kalteneck 1,35 m Bei der Ilzstraßenbrücke Furth( km 36 ) haben heute noch Kanufahrer eingesetzt und ich war zufällig anwesend. Wir haben festgestellt dass flußabwärts die Hauptströmung der Ilz in einer flachen Rechtskurve durch einen umgestürzten Baum unterbrochen ist. Bei niedrigerem Pegelstand ist die Fahrrinne blockiert. Kurz nach dieser Stelle kommt das Wasser der Further Säge wieder in die Ilz zurück. Ca. 200 m weiter flußabwärts ist ebenfalls ein Baum von links in die Ilz gefallen. Es ist mit weiteren umstürzenden Bäumen zu rechnen, da in diesem Flußbereich Biber zahlreiche kapitale Bäume angenagt haben. Wir melden die Gefahrenstelle an den Flußmeister |
17.11.2023 | |
Ilz | Gefahrenmeldung | Ellersdorf bis Dießenstein | Da die Befahrung der Ilz vom 1.7. bis 30.4. des Folgejahres eh gesperrt ist, soll die Situation erst nach der Sperrzeit wieder begutachtet werden. An der Schlüsselstelle des Kataraktes ragt vom rechten Ufer umgestürzter Baum in die Fahrrinne. Unterhalb bis Wehr Dießenstein mehrere umgestürzte Bäume ragen ins Fahrwasser |
04.01.2024 | |
Lech | Baumaßnahme | Staustufe LAndsberg | wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass an unserer Lechstaustufe Landsberg voraussichtlich im Oktober 2024 Bauarbeiten im Bereich des linken Stauhaltungsdammes zur Errichtung einer Fischaufstiegsanlage beginnen. Im Zeitraum zwischen Oktober 2024 und März 2026 muss daher der linke Stauhaltungsdamm aus Sicherheitsgründen für die Öffentlichkeit gesperrt werden. Bootswanderer müssen in dieser Zeit die Staustufe auf der östlichen Uferseite passieren. |
03.09.2024 |