Lockerungen im Sport ab dem 8. Juni

Der Sport in Bayern kann aufatmen. Die Bayerische Staatsregierung hat am 26.05.2020 weitere Lockerungen im Sport ab dem 8. Juni beschlossen. Die Regelungen wurden in enger Zusam­menarbeit zwischen dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und Vertretern des Bayerischen Landes-Sport­verbands und seinen Sportfachverbänden erarbeitet.

Darüber hinaus hat Sportminister Joachim Herrmann einen Stufenplan für weitere Lockerungen angekündigt, so informiert der Präsident des Bayerischen Landes-Sportverbandes, Jörg Ammon, in einem Rundschreiben an die Sport-Fachverbände.

So sind u. a. der kontaktfreie Outdoor-Trainingsbetrieb in Gruppen von bis zu 20 Perso­nen sowie der Trai­ningsbetrieb für National- bis einschließlich Landeskaderathleten der nichtolympischen Sportar­ten wieder zulässig. Für kontaktlose Sportarten im Freien wie beispielsweise Leichtathletik, Ten­nis oder Golf ist auch der Wettkampfbetrieb wieder erlaubt.

Für Betreiber oder Veranstalter, die nach der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zur Erarbeitung eines solchen Konzepts verpflichtet sind, ist hierfür als Mindestrahmen das Rahmenhygienekonzept Sport verbindlich. Für sportartspezifische Regelungen können die Leit­planken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und die Rahmenkonzepte der jewei­ligen Spitzenfachverbände als Grundlage dienen, die jedoch in Einklang mit den Voraussetzun­gen der gültigen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu bringen sind. Hier die Links zum Rahmenhygienekonzept Sport und zur 5. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:

Wichtige Links:

Darüber hinaus hat Sportminister Joachim Herrmann dem Ministerrat einen Stufenplan vorgelegt, wie – vorbehaltlich der weiteren pandemischen Entwicklung – die Schritte zu einer weiteren Öff­nung des Sports aussehen könnten:

So käme in einem nächsten Schritt nach den Lockerungen zum 8. Juni die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs wie etwa die Aus- und Fortbildungen für Trainer und Übungsleiter sowie die Öffnung von Hallenbädern in Betracht. Als dritten Schritt sieht der Plan eine Zulassung des Wettkampfbetriebs für kontaktlos betriebene Sportarten im Indoor-bereich vor. Der vierte Baustein des Plans beinhaltet schließlich die Zulassung des Sportbetriebs für Sportarten mit Kontakt, die Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauern und wei­tere Lockerungen.

Bayerischer Landes-Sportverband e.V.

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