Corona: Weitere Lockerungen für den Sport

Der Ministerrat der Bayerischen Staatsregierung hat weitere Teile des Sportbetriebs freigegeben, die bereits ab dem 8. Juli gelten.

So können im Bereich des organisierten Sports Wettkämpfe in kontaktfrei betriebenen Sportarten unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch im Indoor-Bereich durchgeführt werden. Auch das Training mit Körperkontakt ist zugelassen, sofern in festen Trainingsgruppen trainiert wird. Dabei darf die jeweilige Trainingsgruppe maximal fünf Personen umfassen.

Bei der Umsetzung von Lockerungsschritten (Begrenzung der Besucherzahlen, Einhaltung von Hygienevorschriften) wird gewissenhaft vorgegangen. Der Ministerrat hat deshalb in seiner Sitzung u. a. folgende weitere Erleichterungen der Beschränkungen ab dem 8. Juli 2020 beschlossen

Veranstaltungen und Versammlungen

Die bislang geltende Personenbeschränkung für Veranstaltungen für ein nicht beliebiges Publikum, darunter insbesondere für private Feierlichkeiten (zum Beispiel Vereinssitzungen, Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage …) und nichtöffentliche Versammlungen (etwa Tagungen) sowie für Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetztes wird in Bayern auf 200 Personen im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen angehoben. Diese Beschränkung der Teilnehmerzahl gilt auch, wenn die Veranstaltung in gastronomischen Betrieben stattfinden.

Weitere Informationen zu den aktuellen Beschlüssen sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zu finden: www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2020/200707corona

Die aktuellen Handlungsempfehlungen für Sportvereine zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs sowie Fragen und Antworten (FAQs) bietet der BLSV auf seiner Website unter www.blsv.de/coronavirus an. Darüber hinaus steht das BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse service@blsv.de sowie zu den BLSV-Geschäftszeiten unter der Tel. +49 89 15702 400 für Rückfragen zur Verfügung.

Redaktion

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