Zuschauer ab dem 19. September wieder zugelassen

Große Erleichterung für den organisierten Sport in Bayern: In der Ministerratssitzung vom 4. September hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, dass der Wettkampfbetrieb für Kontaktsportarten und auch die Zulassung von Zuschauern ab dem 19. September wieder erlaubt sind.

Der gemeinschaftliche Einsatz des organisierten Sports in Bayern hat sich gelohnt: Nach Gesprächen des BLSV mit dem Bayerischen Innen- und Sportminister Joachim Herrmann sowie dem Leiter der Staatskanzlei, Dr. Florian Herrmann, in den vergangenen Wochen steht nun fest: Der Wettkampfbetrieb für alle Kontaktsportarten (z. B. Mannschaftssport- und Kampfsportarten) sowie die Zulassung von Zuschauern ist ab dem 19. September wieder möglich.

Hierbei gelten für den Sport die gleichen Regelungen wie im Kulturbereich (200 Zuschauer im Indoor- sowie 400 Zuschauer im Outdoor-Bereich). Ferner sind auch bundeslandübergreifende Wettbewerbe ab sofort wieder zulässig.

Nach dem Start des regulären Schulbetriebs nach den bayerischen Sommerferien dürfen auch schulische Sportanlagen und Schulsporthallen nun wieder außerschulisch genutzt werden.

„Die nun beschlossenen weiteren Lockerungen sind ein elementarer Schritt für die Rückkehr zu einem geregelten Sportbetrieb, das gibt uns Perspektive und Zuversicht“, lautet der Kommentar von BLSV-Präsident Jörg Ammon.

Hier geht’s zur kompletten Medien-Information des Bayerischen Landes-Sportverbandes.

Redaktion

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