Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona

Die ARAG Sportversicherung wiederholt die Zusage aus dem Frühjahr 2020. Der zwischen dem BLSV und der ARAG vereinbarte Sportversicherungsvertrag versichert Vereine bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie die Mitglieder bei der Teilnahme und ist für die Mitgliedsorganisationen des Verbandes Bestandteil des Beitrags.

Die ARAG steht zu Zeiten der Corona-Krise unter anderem mit einer Absicherung bei sozialem Engagement der Vereine, bei der digitalen Organisation des Vereinsbetriebes und auch bei der Ausübung des individuellen Sportbetriebs als Partner zur Seite.

Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Kursprogramme per Videotelefonie statt. Ebenso stellen Vereine ihren Mitgliedern Übungsvideos – z. B. als Streaming – zur Verfügung, um gezielt den Sportbetrieb unter Anleitung des Vereins in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert.

Ausführlichere Informationen zu den aktuellen Leistungen in der Corona-Krise der ARAG und die Kontaktdaten der ARAG-Mitarbeiter finden Sie auf der Homepage des BLSV in den ständig aktualisierten FAQs unter https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV.pdf

Redaktion

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