Indoor-Sportstätten ab sofort geschlossen

Aufgrund einer Änderung der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) müssen bereits ab dem heutigen Freitag, 13.11.2020, nahezu alle Indoor-Sportstätten geschlossen werden, einzig der Profi- und Schulsport bleiben im November in Innenräumen erlaubt – ein großer Rückschlag für den Sport und eine aus Sicht des BLSV nicht nachvollziehbare Maßnahme, wie Präsident Jörg Ammon in seiner Information für Sportfachverbände schreibt.

Ausschlaggebend für diese neue Entwicklung ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsge­richtshofs (BayVGH). Dieser hatte unter Verweis auf das Gleichheitsprinzip am Donnerstag die bishe­rige Schließung von Fitnessstudios aufgehoben, weil auf der anderen Seite sonstige Sportstätten für Individualsport geöffnet seien. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Fitnessstudio-Inhabers zum Teil statt. Die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung folgte unmittelbar: Aufgrund der Verord­nungsänderung wird die vom BayVGH geforderte Gleichbehandlung von Fitnessstudios und sonsti­gen Sportstätten mit Wirkung zum heutigen Freitag, 13. November, umgesetzt. Sämtliche Indoor-Sportstätten in Bayern sind demnach sofort zu schließen, lediglich der Profi- und Schulsport bleiben im November in Innenräumen weiterhin erlaubt.

Die Entscheidung, die seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege getrof­fen wurde, traf den Bayerischen Landes-Sportverband überraschend und ohne Vorbereitung. Diese Entscheidung ist aus unserer Sicht eine kurzfristige Maßnahme ohne Ziel und ein falsches Signal in dieser schwierigen Zeit. Wir haben für diese überhastete Maßnahme kein Verständnis – die Volks­seele unserer Sportlerinnen und Sportler, Sportvereine und Sportfachverbände brodelt. Die Gesund­heit unserer Sportlerinnen und Sportler hat für uns nach wie vor oberste Priorität. Dennoch sollte die Bayerische Staatsregierung diese Entscheidung dringend überdenken.

BLSV, Information für Sportfachverbände

Links zu den aktuellen Neuregelungen:
8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV):
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_8-10

Rahmenhygienekonzept Sport:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-534/

Aktuelle Fragen und Antworten (FAQs) bietet der BLSV auf seiner Website unter www.blsv.de/corona-virus

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