Änderungen der 13. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Nach den Beschlüssen der Bund-Länder Konferenz vom 10. August 2021 hat der Freistaat Bayern seine 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) angepasst. Die Verordnung wurde am 20.08.21 veröffentlicht, tritt am heutigen Montag, den 23.08.21 in Kraft und ist bis zum 10.09.21 gültig.

Der BLSV hat die für den Sport (§ 12 der Verordnung) wichtigen Veränderungen zusammengefasst.

  • Die 3G-Regel gilt ab sofort auch für den Sport in Bayern.
  • Neue Inzidenzmarke: 35
  • Ab einer Inzidenz von 35 gilt im Innenbereich eine Testpflicht (Ausnahmen: Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 6 Jahren und Schülerinnen und Schüler die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen)
  • In- und Outdoorsport sowie der Bäderbetrieb bleiben weiterhin geöffnet

Hier geht es zu den aktuellen Handlungsempfehlungen des BLSV.

Weitere offizielle Informationen, wie die  13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und FAQs, unter www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

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