Änderungen der 13. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Der BLSV hat die für den Sport (§ 12 der Verordnung) wichtigen Veränderungen zusammengefasst.
- Die 3G-Regel gilt ab sofort auch für den Sport in Bayern.
- Neue Inzidenzmarke: 35
- Ab einer Inzidenz von 35 gilt im Innenbereich eine Testpflicht (Ausnahmen: Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 6 Jahren und Schülerinnen und Schüler die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen)
- In- und Outdoorsport sowie der Bäderbetrieb bleiben weiterhin geöffnet
Hier geht es zu den aktuellen Handlungsempfehlungen des BLSV.
Weitere offizielle Informationen, wie die 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und FAQs, unter www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php