Corona-Lockerungen ab 19. März

Lt. Mitteilung von TEAM Sport-Bayern gilt ab Montag, den 19. März im Sport die Aufhebung der Kapazitätsbeschränkung (vorher 7 5%) sowie der Personenobergrenzen. In Gebäuden, geschlossenen Räumlichkeiten, Stadien oder anderweitig kapazitätsbeschränkten Stätten darf wieder die volle Kapazität genutzt werden.

2G: gilt für Zuschauer
Der Abstand von 1,5 Metern soll dabei möglichst eingehalten werden, muss aber nicht zwingend. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter.
Gilt bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten

3G: gilt bei eigener aktiver sportlicher Betätigung (inkl. praktischer Sportausbildung), gilt für Fitnessstudios

Regelung für Minderjährige: Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.

Sonstiges: Die im privaten Bereich bisher bestehenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte werden ersatzlos aufgehoben. Das Tanzverbot in der Gastronomie entfällt.

Weitere Informationen sind unter: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php zu finden

TEAM Sport-Bayern

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