2.000 Euro zusätzlich für Lehrgänge pro Bezirk

Das BKV-Präsidium hat beschlossen, den Bezirken in diesem Jahr ein zusätzliches Budget in Höhe von 2.000 Euro zur Förderung von Lehrgängen zur Verfügung zu stellen. Dieses Budget wird nicht pauschal mit dem Bezirksetat ausbezahlt, sondern muss separat beim BKV-Präsidium beantragt werden.

Die Beantragung erfolgt durch die Bezirke mittels BKV-Lehrgangsabrechnung, einer Lehrgangsausschreibung, einer Teilnehmerliste und einer Kopie aller Belege.

Sollte der Lehrgang nicht in Deutschland stattfinden, muss der Antrag mindestens 10 Wochen vor Lehrgangsbeginn per Mail an die BKV-Geschäftsstelle inklusive der Ausschreibung des Lehrgangs gestellt werden. Der Bayerische Kanu-Verband muss für einen Auslandslehrgang vor dessen Durchführung erst eine Genehmigung beim BLSV einholen, damit eine Förderung erfolgt.

Weitere Informationen über Beantragung und Abrechnungsprozedere etc. bitte beim Bezirksvorstand und/oder der BKV-Geschäftsstelle abfordern.

Geschäftsstelle

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