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Der Europäische Paddel-Pass (EPP) kann grundsätzlich nur durch den Nachweis der vorhandenen Fähigkeiten erworben werden.
1. Lediglich Inhaber von DKV-Lizenzen können auf der Basis der nachfolgenden Hinweise den EPP formlos erwerben.
DKV-Fahrtenleiter können den EPP Stufe 2 (Grün) erhalten.
DKV-Fachübungsleiter können den EPP Stufe 4 (Rot) erhalten. Sie müssen allerdings nachweisen, welchen Schwerpunkt ihre Fachübungsleiter-Ausbildung hatte (Wildwasser oder Küste), um die entsprechende Spezialisierung eintragen zu können. Sofern die DKV-Fachübungsleiter Ausbildungskenntnisse auf beiden Gebieten haben (nachzuweisen durch entsprechende Fahrtenleiteraktivitäten), können sie den EPP Stufe 4 für beide Disziplinen erhalten.
DKV-Kanulehrer können den EPP Stufe 5 (Schwarz) erhalten. Sie müssen allerdings nachweisen, welchen Schwerpunkt ihre Kanulehrer-Ausbildung und ihre bisherige Tätigkeit als Kanulehrer hatte (Wildwasser oder Küste), um die entsprechende Spezialisierung eintragen zu können. Sofern die DKV-Kanulehrer Ausbildungskenntnisse auf beiden Gebieten haben (nachzuweisen durch entsprechende Ausbildungsaktivitäten in den LKV), können sie den EPP Stufe 5 für beide Disziplinen erhalten.
2. Der Antrag auf Aushändigung des EPP ist formlos an den für Ausbildung im jeweiligen LKV zuständigen Mitarbeiter oder die vom LKV benannte Person zu richten. Die Kosten für den EPP hat der Antragsteller zu tragen.
BKV-Mitglieder, auf die Obiges zutrifft und die einen EPP erhalten möchten, wenden sich bitte formlos an die Ressortleiterin für Aus- und Fortbildung im BKV: Martina Schmidt, Schulstraße 20f, 96269 Großheirath, bevorzugt per E-Mail an:
Folgende Daten werden für den EPP benötigt: Name, Geburtsdatum
Meldeschluss ist der 31.1.2009
Die Kosten belaufen sich auf 5,- Euro pro EPP + Porto. Bei Sammelbestellungen verringern sich die Portokosten.
Meldungen, die nach Meldeschluss eingehen, können voraussichtlich erst im Sommer bearbeitet werden.
Martina Schmidt, Ressortleiterin AuFb |