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– Änderung der Führerscheinpflicht auf deutschen Gewässern
Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP stellten am 29.11.2011 an den Bundestag den Antrag (siehe download), die Führerscheinpflicht zu lockern. Bisher unterliegt die Führung von Motorsportbooten mit einer Leistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) der Führerscheinpflicht. Es ist beantragt diese Führerscheinregelung auf Motorboote ab 11,4 kW (15 PS) zu erhöhen. Begründet wird dies mit dem Abbau von Wettbewerbsnachteilen im Chartergeschäft zu europäischen Nachbarn, aber auch mit der Entwicklung und Förderung des Wassersports unter touristischen Gesichtspunkten. Mit dieser Maßnahme soll mehr Menschen die Ausübung des motorisierten Wassersports ermöglicht werden.
Für die Kanutinnen und Kanuten auf den bundesdeutschen Gewässern würde diese Maßnahme wesentliche Nachteile bringen. Der Deutsche Kanu-Verband hat aus diesem Grund eine Stellungnahme mit den nachfolgenden Argumenten verfasst. Er bittet in seinem Schreiben (4.01.2012, siehe download) an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung die Argumente der Kanusportler in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
· Eine Zunahme von Motorbootfahrern –ohne Ausbildung- bedeutet für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer (Kanuten) ein erhöhtes unberechenbares Sicherheitsrisiko. Bisher konnte man im Begegnungsverkehr zwischen Motorbootfahrern und Kanuten davon ausgehen, dass Schiffsführer stärker motorisierter Boote auf Grund der Führerscheinausbildung Kenntnisse hinsichtlich der möglichen Gefährdungen muskelkraftbetriebener Boote haben. So ist zukünftig mit Gefährdungen und Unfällen zu rechnen, die in erster Linie auf Unkenntnisse der Schiffsführer zurück zu führen sind.
· Mit der Zunahme der Motorbootfahrer wird sich auch die Situation an den Schleusen verschärfen. Schon jetzt stellt sich die Befahrung vieler Bundeswasserstraßen für den Kanusport als sehr problematisch dar, da die vorhandenen Sportbootschleusen oder speziellen Bootsgassen vielfach aus finanziellen Gründen nicht gewartet werden können und deshalb für eine Nutzung nicht zur Verfügung stehen. Es ist vorprogrammiert, dass Wartezeiten an Schleusen deutlich zunehmen werden. Die Konsequenz daraus ist, dass Kanusportler Bundeswasserstraßen meiden werden, was erhebliche Nachteile für touristische Betriebe (Campingplätze, Hotels oder Gasthöfe) haben wird.
· Eine deutliche Zunahme von nicht ausgebildeten Motorbootfahrern wird zudem auch das Verhältnis der Sportbootschifffahrt zu Vertretern des Naturschutzes beeinträchtigen. Bisher konnten beim Erwerb des Führerscheines auch wichtige Informationen und Verhaltensregeln zum natur- und landschaftsverträglichen Wassersport vermittelt werden. Mit einer Verschiebung der Führerscheinpflicht könnte die führerscheinfreie Gruppe nur eingeschränkt erreicht werden. Fehlverhalten in Schutzgebieten und sensiblen Bereichen ist vorprogrammiert. Die Forderung nach vermehrten und verschärften Befahrungsregelungen wird eine Folge davon sein, unter denen dann erneut die muskelkraftbetriebenen Wassersportarten leiden müssen. Weitere vermeidbare Einschränkungen können daher nicht Ziel eines Antrages sein, der neue Impulse für die Sportschifffahrt fordert, diese Impulse aber dann zu Lasten anderer Wassersportler gehen.
· Derartige Veränderungen stellen aus der Sicht der Kanusportler keine Verbesserung der Gesamtsituation dar. Es wird angeregt, die Heraufsetzung der Führerscheinpflicht nicht zu realisieren und die bisherige Regelung, die sich als praxisbezogen erwiesen hat, beizubehalten.
Der Bayerische Kanu-Verband schließt sich diesen Ausführungen voll und ganz an und begrüßt, wenn diese Mitteilung in den Vereinen bekannt gemacht wird. |