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Duisburg, im Rahmen der Entwicklung des „Elektronischen Fahrtenbuches“ setzte sich die Kommission eFB intensiv mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften auseinander. Die Rechtslage hat Auswirkungen auf die Auswertung nicht nur des neuen „Elektronischen Fahrtenbuches“, sondern auch auf das bestehende persönliche Fahrtenbuch, das von einem Großteil der Verbandsmitglieder geführt wird.
In Anpassung an die datenschutzrechtlichen Vorschriften, muss für das neue Fahrtenjahr 2010/2011 für die Auswertung eine zusätzliche Erklärung des Inhabers vorliegen. Diese Erklärung beinhaltet die Zustimmung zur elektronischen Speicherung, die Weitergabe der persönlichen Informationen auf elektronischem Weg sowie deren öffentliche Verwertung im Rahmen des Wanderfahrerwettbewerbs. Die Erklärung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.
Die Erklärung soll als Einleger in das Fahrtenbuch eingeklebt oder geklammert werden. In den neuen Fahrtenbüchern wird diese Erklärung dann bereits enthalten sein.
Die Vereins- und Bezirkswanderwarte werden gebeten, nach Saisonabschluss auf die Vorlage der Datenschutzerklärung bei der Abgabe der Fahrtenbücher, zu achten.
Ø Mehr Informationen erhalten Sie unter http://www.kanu.de/go/dkv/_ws/mediabase/downloads/freizeit/Datenschutzerklaerung.pdf
Ø Die Datenschutzerklärung steht ausserdem auf der Webseite www.kanu-bayern.de, im Service>Download>Kanuwandern
Vielen Dank für Ihr Verständnis und für Ihre Mitwirkung. |