|
München, 17.5.2011 Das Befahren und Betreten des Schwarzen Regens ist ab sofort für die Gewässernutzer eingeschränkt.
Die Verordnung des Landratsamtes Regen vom 2.5.2011 ist gültig für den Bereich ab Raithsäge (Parkplatz, Fluss-km 152,5) bis zur Schnitzmühle bei Fluss-km 123 (Einmündung der Aitnach).
Lesen Sie hier die komplette Meldung oder laden Sie sich die Original Verordnung im Downloadbereich Umwelt&Gewässer herunter.
|
|
Geschrieben von: VP Freizeit am Donnerstag, den 19. Mai 2011 um 13:04 Uhr
|