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Über die Benutzung der Bootsanlagen am Main-Donau-Kanal gibt das Wasser- und Schifffahrtsamt Nürnberg besondere Hinweise: http://www.wsa-nuernberg.wsv.de/wassersport/index.html
Grundsätzlich gelten die ausführlichen Informationen für die Sportschifffahrt, die der Leitfaden für Wassersportler "Sicherheit auf dem Wasser", als Broschüre herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung enthält. Dieser Leitfaden steht auch im Internet auf der Seite http://www.bmvbs.de/ zum Download bereit.
Das Merkblatt des WSA-Nürnberg (Download Link s.u.) soll als Ergänzung dazu über die Besonderheiten auf dem Main-Donau-Kanal und nur über die im Kapitel 12 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) enthaltenen Sondervorschriften für den Main-Donau-Kanal informieren, soweit diese für die Sportschifffahrt von Bedeutung sind.
Main-Donau-Kanal, Hinweise für Ruder- und Paddelboote
Ruder- und Paddelboote Ruder- und Paddelboote müssen die Bootsanlagen (Bootstreppen, Bootsschleppen oder Bootsschleusen) benutzen. Die Benutzung der Schiffsschleuse ist nur in Ausnahmefällen möglich (§ 12.16 Nr. 3 BinSchStrO). Die gemeinsame Schleusung mit der gewerblichen Schifffahrt ist zu gefährlich. Nur wenn sich zufällig eine Leerschleusung für die gewerbliche Schifffahrt ergibt, kann die Schleusenbetriebsstelle die Benutzung der Schiffsschleuse durch Ruder- oder Paddelboote zulassen. Da sich solche Situationen nur zufällig ergeben, ist die Planung von Touren mit Schleusungen nicht möglich. Bei der Planung einer Tour muss davon ausgegangen werden, dass nur Bootsanlagen benutzt werden können.
Bootsschleusen Bootsschleusen befinden sich an den Staustufen Riedenburg und Kelheim. Ihre Nutzlänge beträgt jeweils 20 m, die Nutzbreite 4 m. Die Bootsschleusen müssen selbst bedient werden. Bei höherer Wasserführung werden die Bootsschleusen gesperrt.
Bootsumsetzanlagen Bootstreppen befinden sich an den Schleusen Bamberg, Strullendorf, Forchheim, Hausen, Erlangen, Kriegenbrunn und Nürnberg, sowie an den Wehren Bamberg, Neuses, Forchheim und Hausen. Die Bootstreppen an den Wehren Bamberg, Neuses, Forchheim und Hausen dürfen nur benutzt werden, wenn der Wasserstand am Richtpegel Bamberg weniger als 260 cm beträgt. Bootsschleppen befinden sich an den Schleusen Eibach, Leerstetten, Eckersmühlen, Hilpoltstein, Bachhausen, Berching und Dietfurt, sowie am den Wehren Dietfurt, Riedenburg und Kelheim. Die Bootsschleppen sind mit Bootswagen ausgestattet. Die Bootswagen haben eine Tragfähigkeit von 300 kg. Der Bootswagen kann durch Einschieben einer 2€ Münze gelöst werden. Die Boote können zur anderen Rampe gefahren werden. Nach dem ordnungsgemäßen Abstellen des Bootswagens kann man die Münze wieder entnehmen. Die Bootsschleppe am Wehr Dietfurt darf nur benutzt werden, wenn der Wasserstand am Richtpegel Riedenburg weniger als 450 cm beträgt.
Die Angaben zu den einzelnen Schleusen (z. B. Telefonnummern) entnehmen Sie bitte einem der nachfolgenden Links:
http://www.wsa-nuernberg.wsv.de/wassersport/erreichbarkeit_schleusen/index.html
Die Übersicht über die Bootsschleusen auf den Schifffahrtsstraßen Main, Main-Donau-Kanal, Donau finden Sie unter:
http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/Verkehrsvorschriften/wasserstrassenbezogen/Bootsschleusen-main-mdk-donau/
Allgemeine "Nachrichten für die Binnenschifffahrt" auf Main, Donau und RMD-Kanal finden sich bei ELWIS unter folgendem Link:
http://www.elwis.de/mvc/main.php?modul=nfb
Obige Informationen und einiges mehr sind in einem Merkblatt zusammen gefasst, das sich über diesen Link direkt als pdf laden lässt |