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München, 22.03.2011.
Befahrungsbeschränkung „Schwarzer Regen“ erstmal vom Tisch
Der Landrat des Landkreises Regen teilt in seinem Schreiben an die Beteiligten mit, zumindest 2011, von einer Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren und Betreten) am „Schwarzen Regen“ abzusehen. hier die komplette neue Erklärung als PDF. Für die Vorgeschichte auf weiterlesen klicken!
Einschränkung der Bootsfahrer am Schwarzen Regen
München, 28.02.2011. Erneut ist eine Befahrungsregelung für Kanufahrer am „Schwarzen Regen“ im Abschnitt Raithsäge bis Schnitzmühle im Gespräch. Das Landratsamt Regen legte auf Betreiben der Interessengemeinschaft „Schwarzer Regen“ den Entwurf einer Verordnung vor.
Im Entwurf wird der Gemeingebrauch wesentlich eingeschränkt mit einer jahreszeitlichen Sperrung (1.10.-31.5.) und während der befahrbaren Zeit mit einer tageszeitlichen Sperre von 18 Uhr bis 10 Uhr. Zusätzlich soll ein Mindestpegel von 52 cm (Bezugspegel Sägmühle) gelten. Die Bootsgröße soll auf 4 Plätze und max. 6 m Länge beschränkt werden. Gleichzeitig wird ein Betretungsverbot für die Kiesbänke und Inseln ganzjährig vorgeschlagen. Eine weitere Vorgabe ist das Befahren in der Flussmitte bzw. an der tiefsten Stelle.
Begründet wird die Forderung nach einer Beschränkung mit der angeblich intensiven Nutzung des Gewässers durch den Bootsverkehr. Mit der Einschränkung soll der Lebensraum am Schwarzen Regen geschützt werden sowie die ökologischen Strukturen des Gewässers und seiner Uferbereiche als Lebensraum für seltene und teilweise in ihrem Bestand bedrohte, fließgewässertypische Tier- und Pflanzenarten erhalten werden. Dieser Erhaltungs- und Schutzverpflichtung würde der Bootsverkehr gemäß der Verordnung entgegenstehen.
Der Bayerische Kanu-Verband e.V. (BKV) lehnt den vorliegenden Verordnungsentwurf auf Grund seiner Einseitigkeit und aus grundsätzlichen Erwägungen ab und fordert eine Regelung, die allen Beteiligten gerecht wird.
hier die komplette Erklärung als PDF
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