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Obermain,
Die Pegel am Obermain liegen wieder über dem vereinbarten Mindestwasserstand (2,20 m) am Pegel Kemmern. Die Strecke Hausen bis Hallstadt kann somit wieder befahren werden. Leider hat es am Wochenende (Ende August) dokumentierte Verstöße auch von Kanuverleihern gegen das Fahrverbot zwischen Hausen und Hallstadt gegeben. Das ist nicht nur ärgerlich sondern gefährdet auch das Gute miteinander und auch das Engagement und die Arbeit derer, die sich an die Regelung halten!
Problematisch sind die Verstöße vor allem, da es ja wirklich nicht viele Regeln, sind, die vereinbart wurden. Und gerade der Mindestwasserstand ist eine der zentralen Vereinbarungen. Dass der eine oder andere private von außerhalb sich der Regeln evt. noch nicht bewusst ist, mag angehen. Dass aber Kanuverleiher die Regelung bewusst ignorieren, kann keine gute Entwicklung sein. Vor allem, da der Pegelstand ja nicht über Nacht unter 2,20 fällt sondern sich die Entwicklung abzeichnet. Ich verstehe auch, dass die Enttäuschung bei den Kunden dann möglicherweise groß ist. Daher meine Empfehlung, die Regelung mit dem Mindestwasserstand immer klar mit dazu zu sagen, wenn die Kanus reserviert werden. Evt. kann die Tour ja dann auch auf eine Kurztour im Rückstau des Wehres Hausen reduziert werden - dort sollte die Wassertiefe eigentlich immer ausreichend sein, außer, das Wasser wurde für Wartungsarbeiten abgelassen.
Danke an dieser Stelle vor allem auch an die Naturschutzwacht, die vor Ort Kontrollen durchgeführt hat und sich dabei sicherlich nicht immer beliebt macht und auch an die Kanuvermieter, die verantwortungsvoll mit der Selbstverpflichtung umgehen.
gez. Anne Schmitt, Flussparadies Franken
hier der Link zum Pegel Kemmern beim Hochwasser Nachrichtendienst Bayern
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Geschrieben von: VP Freizeit am Mittwoch, den 07. September 2011 um 14:11 Uhr
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