Verlängerungsregelung für DKV-Fahrtenleiterlizenzen

Auf dem DKV-Verbandsausschuss im Herbst 2011 wurden die Rahmenrichtlinien für die Lizenzverlängerung der DKV-Fahrtenleiterlizenz beschlossen:

Die Gültigkeit der Lizenz beträgt vier Jahre. Eine Verlängerung kann für jeweils weitere vier Jahre durch die Teilnahme an geeigneten Veranstaltungen (mind. 8 Unterrichtseinheiten) erlangt werden, wie:

  • Erste-Hilfe-Kurse
  • Lehrgänge "Sofort-Maßnahmen am Unfallort"
  • LKV-Sicherheitskurse
  • LKV-Ökokurse
  • LKV-Fortbildungen für Fahrtenleiter/Trainerassistenten + Fachübungsleiter/Trainer C
  • Auffrischung des Rettungsschwimmabzeichens
  • Veranstaltungen der Landessportbünde, der Kreis- und Stadtsportbünde mit Inhalten im Bereich
  • Recht / Versicherung / Haftung mit einem Theorieanteil von min. vier Unterrichtseinheiten

Der Veranstaltungsbesuch darf zum Zeitpunkt des Lizenzablaufs nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Höhere Lizenzen (z. B. der Fachübungsleiter C/Trainer C) verlängern die darunter liegenden (Fahrtenleiter/Trainerassistenten-)Lizenzen.

Gustav Dröse
Ressortleiter Aus- und Fortbildung