Verlängerungsregelung für DKV-Fahrtenleiterlizenzen
Auf dem DKV-Verbandsausschuss im Herbst 2011 wurden die Rahmenrichtlinien für die Lizenzverlängerung der DKV-Fahrtenleiterlizenz beschlossen:
Die Gültigkeit der Lizenz beträgt vier Jahre. Eine Verlängerung kann für jeweils weitere vier Jahre durch die Teilnahme an geeigneten Veranstaltungen (mind. 8 Unterrichtseinheiten) erlangt werden, wie:
- Erste-Hilfe-Kurse
- Lehrgänge "Sofort-Maßnahmen am Unfallort"
- LKV-Sicherheitskurse
- LKV-Ökokurse
- LKV-Fortbildungen für Fahrtenleiter/Trainerassistenten + Fachübungsleiter/Trainer C
- Auffrischung des Rettungsschwimmabzeichens
- Veranstaltungen der Landessportbünde, der Kreis- und Stadtsportbünde mit Inhalten im Bereich
- Recht / Versicherung / Haftung mit einem Theorieanteil von min. vier Unterrichtseinheiten
Der Veranstaltungsbesuch darf zum Zeitpunkt des Lizenzablaufs nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Höhere Lizenzen (z. B. der Fachübungsleiter C/Trainer C) verlängern die darunter liegenden (Fahrtenleiter/Trainerassistenten-)Lizenzen.
Gustav Dröse
Ressortleiter Aus- und Fortbildung