Vorübergehendes Bootfahrverbot an der oberen Isar und Warnung für den den Bereich der Pupplinger Au
Auf die aktuelle Pressemitteilung wird hingewiesen.
Allgemeinverfügung vom 2.6.2020
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Bootfahrverbot auf der Oberen Isar und Warnung für den Bereich der Pupplinger Au (83.44 KB)
Das Befahren der Isar ist im Bereich zwischen der Landkreisgrenze ab der Gemeinde Wallgau im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und der Brücke Ochsensitz (Parkplatz) in der Gemeinde Lenggries im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen aus Gründen des Artenschutzes und der Sicherheit vorübergehend verboten.
Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen (98.29 KB)
Verordnung zur Ausübung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Einklang mit der Natur.