Das DKV-Wandersportjahr 2021 endet zum 30.09.

Die örtlichen Kanu-Wanderwarte bzw. -Wanderwartinnen erfassen und werten die persönlichen Fahrtenbücher (papierhaft oder elektronisch) ab 01.10. aus und bestätigen die Einträge; ggf. mit anschließender Abzeichen-Beantragung bis zum 15.10.

Zum 16.10. sind die Auswertungen und Anträge den jeweiligen Bezirkswanderwarten bzw. -Wanderwartinnen zur weiteren Bearbeitung vorzulegen.

Anträge auf Abzeichen sind zum 01.11. an die Referentin Wanderfahrerwettbewerbe (Renate Gobitz-Pfeifer, wanderfahrerwettbewerb@kanu-bayern.de) zu senden.

Die Corona-Einschränkungen gelten für die DKV-Wandersportordnung auch für das Wandersportjahr 2021.
Regelungen für das Erwachsenen-Kanusportjahr 2021:
WFA-Bronze (Ersterwerb und Wiederholung): Wie schon 2020 werden die Kilometeranforderungen halbiert und können für das WFA-Bronze bestätigt werden.

Für die Beantragung von höherstufigeren Abzeichen (Silber, Gold und Wiederholungen) muss auch weiterhin eine bestimmte Anzahl von Gemeinschaftsfahrten nachgewiesen werden. Unabhängig davon, ob diese Gemeinschaftsfahrten im papierhaften Sportprogramm für 2021 bzw. die Veranstaltung auf der DKV-Termindatenbank vorgetragen ist, kann eine Gemeinschaftsfahrt beim DKV nachgemeldet werden und nach Prüfung die Termindatenbank ergänzt werden (Vernetzung mit eFB und Archiv eFB). Entscheidend ist also für das Sportjahr 2021, dass eine zu bestätigende Gemeinschaftsfahrt auf der DKV-Termindatenbank mit einem entsprechenden Hinweis erscheint.

Für die Beantragung der Silber- und Goldabzeichen werden Sicherheits- und Ökologieschulungen verlangt. Sollten entsprechende Präsenz-Schulungen coronabedingt nicht möglich gewesen sein, bietet die DKV-Kanu-Akademie entsprechende Online-Formate an.

Weitere Informationen unter https://www.kanu.de/DKV-Wandersportordnung-Corona-Einschraenkungen-im-Wandersportjahr-2021-77657.html

Gerdi Baumer, Vizepräsidentin Freizeitsport

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