Elektronisches Fahrtenbuch ab sofort in der DKV-Wandersportordnung verankert

Einstimmig angenommen wurde der gemeinsame Antrag des DKV Vizepräsidenten Freizeitsport, Hermann Thiebes, und des DKV Vizepräsidenten Jugend, Harald Schüller, auf Änderung der DKV Wandersportordnung beim Deutschen Kanutag in Kleinheubach im April 2013.

Mit den vorgenommenen Änderungen ist rückwirkend ab dem 01.10.2012 – also dem Beginn des laufenden Wandersportjahres – das elektronische Fahrtenbuch als gleichwertige Dokumentationsmöglichkeit neben dem klassischen Papier-Fahrtenbuch aufgenommen worden.

Die überarbeitete aktuelle Fassung der Wandersportordnung ist auf der DKV Homepage veröffentlicht unter www.kanu.de

Somit ist sichergestellt, dass beide Dokumentationsmöglichkeiten –das klassische Papier-Fahrtenbuch- und das „elektronische Fahrtenbuch“ für den DKV-Wanderfahrer-Wettbewerb im Fahrtenjahr 2012/2013 anerkannt ist. Die Beauftragten für den DKV-WF-Wettbewerb (z.B. Wanderwarte) in den Vereinen werden die ausgedruckten Nachweise aus dem „eFB“ in die Statistik für das laufende Fahrtenjahr in die bisherige Form übertragen. Die elektronische Erfassung / Auswertung erfolgt dann ab dem Fahrtenjahr 2013/2014.

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