Rettungsweste Pflicht auf dem Bodensee

Boote auf dem Bodensee, die weiter als 300 Meter vom Ufer entfernt fahren, müssen seit 2014 mit einer Rettungsweste ausgerüstet sein.

Rettungsweste Pflicht auf dem Bodensee

2014 ist die Bodenseeschifffahrtsverordnung dahingehend geändert worden, dass Boote, die weiter als 300 Meter vom Ufer entfernt fahren, mit einer Rettungsweste ausgerüstet sein müssen. Dieses persönliche Auftriebsmittel muss die DIN-Norm DIN EN ISO 12402-5 2006-12 erfüllen und damit einen Auftrieb von mindestens 50 N erfüllen. Diese Regelung gilt für alle Anliegerstaaten des Bodensees. Paddler sollten eine solche Rettungsweste aber nicht nur mitführen, sondern sie auch tragen.

Neben den Feststoffwesten können hier ja auch die mit einem Treibsatz aufblasbaren Rettungswesten getragen werden. Hierbei darauf achten, dass nach dem Neuerwerb einer Automatikweste die Salztablette entfernt wird, da sonst bei der ersten Welle die Automatik die Weste aufblasen würde und die Weste auch sehr locker angelegt wird, da die schlagartige Befüllung der Weste mit Luft den Brustkorb sonst massiv einengt und kein Paddeln mehr erlaubt, aber auch einen Wiedereinstieg unmöglich macht.

Auf dem Bodensee gilt auch schon seit langem die Vorschrift, dass im Bootsinneren der Name und die Adresse des Bootseigners an gut lesbaren Stelle stehen müssen. Dies wird von der Wasserpolizei auch gerne mal kontrolliert.

Zurück zur Übersicht