Kennzeichnungspflicht für Paddelboote auf Schifffahrtsstraßen

Die Verordnung zur Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen vom 01.03.1995 befreit Kajaks und Canadier von der Führung eines amtlichen Kennzeichens.
Dennoch besteht auf Binnenschifffahrtsstraßen die Verpflichtung für alle Paddler, ihre Boote zu kennzeichen.

Dabei muss ein Bootsname von außen deutlich lesbar in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben in Kontrast zur Oberfläche (hell auf Dunkel und umgekehrt) angebracht sein. Zudem muss der Name und die Anschrift des Eigentümers entweder außen oder an einer erkennbaren Stelle im Bootsinnern stehen. Dies kann durch ein Schild oder durch Beschriftung mit wasserfesten Farben erfolgen.

Diese Kennzeichnung wird auch für alle anderen Gewässer empfohlen. Die Boote von BKV-Mitgliedern sollten einen DKV-Stander führen oder der DKV-Aufkleber sollte auf dem Boot aufgeklebt sein.