Corona: Sport ist wieder möglich

Das Warten hat ein Ende! Ab Montag können Sportvereine wieder unter Auflagen Sport anbieten. Im Rahmen einer Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung am Dienstag gab es positive Signale für eine Wiederaufnahme des Sports.

Der Deutsche Kanu-Verband will ein Konzept zur Durchführung von Wettkämpfen in diesem Jahr unter Beachtung der Abstandsregelungen und Hygienevorschriften erarbeiten. Das Präsidium will bei der nächsten Konferenz in vierzehn Tagen die Situation um die geplanten Deutschen Meisterschaften und internationaler Wettbewerbe neu bewerten.

In einem Schreiben informierte BLSV-Präsident Jörg Ammon, dass die Regelungen in der „Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ ab dem kommenden Montag, 11. Mai für eine Woche bis 17. Mai Gültigkeit haben.

Nach wie vor ist in Paragraf 9 der Verordnung der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen untersagt, allerdings mit der Ausnahme für den Trainings-betrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich unter folgenden Voraussetzungen:

  • Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen
  • Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsregel von 1,5 Metern)
  • Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen
  • kontaktfreie Durchführung
  • keine Nutzung von Umkleidekabinen
  • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten
  • keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich
  • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen
  • keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
  • keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
  • keine Zuschauer

Außerdem sind unter anderem Vereinsheime, Badeanstalten, Saunen und Fitnessstudios weiterhin geschlossen (§11).

Der Gastronomiebetrieb jeder Art ist untersagt (§13), dies gilt auch für Vereinsgaststätten. Aus-genommen sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Auflagen verstößt, wird nach §21 mit einer Ordnungswidrigkeit belegt.

Hier der Link zur Verordnung im Detail: www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf

BLSV-Handlungsempfehlungen

Für seine Vereine und Sportfachverbände hat der BLSV Handlungsempfehlungen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs erstellt. Die Basis dafür sind die für Bayern geltende Vierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.05.2020 und die gemeinsam mit dem DOSB erarbeiteten Leitplanken für den Sport. Auf unserer Corona-Info-Seite findet Ihr dazu alle ständig aktualisierten Informationen: https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/

Aktuelle Fragen und Antworten (FAQs), hilfreiche Links und Maßnahmen zur Coronakrise unter www.blsv.de/coronavirus.
Darüber hinaus steht das BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse service@blsv.de sowie zu den BLSV-Geschäftszeiten unter der Tel. +49 89 15702 400 für Rückfragen zur Verfügung.

BLSV / Redaktion

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