Vereinspauschale bis 1. März 2021 beantragen

Geplant war, am 1. Januar 2021 mit neuen Sportförderrichtlinien an den Start zu gehen. Aber Corona hat diesen Plan verändert. Die Sportförderrichtlinien gelten daher in der bisherigen Form bis zum 31. Dezember 2021.

Das heißt, auch bei der Vereinspauschale 2021 bleibt es mit folgenden, kleinen Änderungen wie bisher:

Es ist nun auch möglich, dass neben den Übungsleiter-/Trainer C-Lizenzen auch die A-, B- und Vereinsmanagerlizenzen, die in der Förderliste vermerkt sind, bei zwei Vereinen berücksichtigt werden können (dadurch wird die 325-fache Gewichtung hälftig zu je 162,5-facher Gewichtung auf die beiden Vereine aufgeteilt).

Bitte beachten: Die Vereinspauschale 2021 muss bis zum Stichtag 1. März 2021 beantragt sein. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist.

Die Corona-Hilfen für Sportvereine in Bayern im Jahr 2020 wurden über die Vereinspauschale gewährt, dabei wurde der Förderbetrag sogar von 20 auf 40 Mio. Euro verdoppelt. Eine solche Unterstützung wird auch für die Vereinspauschale 2021 diskutiert.

Klar ist, wer keine Vereinspauschale beantragt, würde auch keine weiteren Corona-Hilfen bekommen. Daher gilt es, die Vereinspauschale zu beantragen, diese ist in jedem Fall ein Gewinn für den Verein.

Weitere Fragen zur Vereinspauschale 2021 finden Sie in den FAQs auf der BLSV Homepage unter www.blsv.de/coronavirus und https://www.blsv.de/blsv/vereinsservice/foerderung/foerderung-sportbetrieb.html

Quelle: BLSV-Information für Sportvereine

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