Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird ab 23. August angepasst

Aus heutiger Sicht gehen die verantwortlichen Politiker der bayerischen Staatsregierung davon aus, dass es keines neuerlichen Lockdowns im Herbst 2021 mehr bedarf, aber …

Lt. Schreiben des BLSV an die Sport-Fachverbände hat die Bund-Länder-Konferenz am Dienstag, 10. August 2021, Beschlüsse gefasst, die spätestens zum 23. August 2021 von der Bayerischen Staatsregierung in Landesrecht umgesetzt werden müssen. Die derzeit gültige 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird deswegen nach Auskunft der Staatskanzlei bis 23. August 2021 angepasst werden.

Die Beschlüsse im Überblick:

  • Genesene und Geimpfte werden von Testpflicht und Quarantäne ausgenommen.
  • Schutzmaßnahmen bleiben bestehen.
  • 3G-Regel: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete ab 23. August 2021 – Aussetzung von
  • 3G bei Inzidenz unter 35 möglich.
  • Ab 11.10.2021 keine kostenlosen Bürgertests mehr; STIKO-Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige.

Hier geht es zum Schreiben des BLSV.

Unter unserem Link finden sich immer die aktuellsten Infos: www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Redaktion

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