14. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ohne separate Regelungen für den Sport

Seit dem 2. September 2021 gilt neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV). Darin ist erstmals keine separate Regelung für den Sport mehr enthalten, sondern hier gelten die allgemeinen Regelungen der Verordnung.

Bitte beachten Sie auch die Regelungen für Versammlungen bzw. die Gastronomie, soweit diese für Ihren Verein einschlägig sind.

Außerdem besteht in Innenräumen keine Pflicht zum Tragen von FFP-2-Masken mehr, sogenannte medizinische Masken reichen aus. Weiterhin gültig bleibt das schon geltende 3G-Prinzip – geimpft, genesen und negativ getestet – ab einer Inzidenz von 35.

Auch das Rahmenkonzept Sport steht mit der neuen Verordnung zur Änderung an. Es wird aktuell noch überarbeitet, wir stellen es sofort nach Bekanntgabe auf unsere Homepage.

Die wichtigsten Änderungen in der 14. BayIfSMV und Details zu allen wichtigen Punkten finden Sie im BLSV-Corona-Update des BLSV.

Weitere offizielle Informationen, wie die  14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und FAQs, unter www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Redaktion

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