2G und 3G plus auch in Sportstätten
2G und 3G plus sind rein freiwillig und eigene Entscheidungen des Veranstalters. Das freiwillige 2G oder 3G plus ist überall dort möglich, wo bisher 3G gilt – also auch in Sportstätten. Wird 2G oder 3G plus angewendet, entfallen Maskenpflicht und Mindestabstand. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass Kosten für Testungen ab dem 11. Oktober 2021 nicht mehr vom Staat übernommen werden.
BLSV-Info