Die Corona-Ampel steht auf Rot
Seit dem 9.11.2021 steht auch die Krankenhausampel auf Rot, d. h. nach den Zahlen des DIVI-Intensivregisters sind landesweit mehr als 600 Krankenhausbetten der Intensivstationen mit an COVID-19 erkrankten Personen belegt.
Entsprechend wurde die 2G-Regelung ausgeweitet auf Veranstaltungen, Kultur- und Sportveranstaltungen. Aktuell haben nur noch Immunisierte (Geimpfte und Genesene) sowie Kinder unter 12 Jahren Zutritt zu den Bootshäusern.
Für Schüler zwischen 12 und 17 Jahren gilt eine Übergangsregelung; Trotz roter Ampel dürfen danach auch ungeimpfte Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, weiter am Sport im Verein teilnehmen. Diese Übergangsregelung gilt bis 31.12.2021.
Redaktion
Infos: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus#kh-ampel
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-772/
FAQs: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php