Die Corona-Ampel steht auf Rot

Die Bayerische Staatsregierung hat die Notbremse gezogen und die 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung per Verordnung vom 5.11.2021 geändert.

Seit dem 9.11.2021 steht auch die Krankenhausampel auf Rot, d. h. nach den Zahlen des DIVI-Intensivregisters sind landesweit mehr als 600 Krankenhausbetten der Intensivstationen mit an COVID-19 erkrankten Personen belegt.

Entsprechend wurde die 2G-Regelung ausgeweitet auf Veranstaltungen, Kultur- und Sportveranstaltungen. Aktuell haben nur noch Immunisierte (Geimpfte und Genesene) sowie Kinder unter 12 Jahren Zutritt zu den Bootshäusern.

Für Schüler zwischen 12 und 17 Jahren gilt eine Übergangsregelung; Trotz roter Ampel dürfen danach auch ungeimpfte Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, weiter am Sport im Verein teilnehmen. Diese Übergangsregelung gilt bis 31.12.2021.

Redaktion

Infos: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus#kh-ampel
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-772/

FAQs: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

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