Es gilt 2G plus

Am 11. November 2021 ist die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) in Kraft getreten.

Neben einer Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nichtgenesene bringt sie auch die 2G plus-Regelung (§ 4 Geimpft, genesen und zusätzlich getestet). Der Testnachweis muss erbracht und kontrolliert werden. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen bzw. noch nicht eingeschulte Kinder.

U. a. beim Training im Vereinsheim gilt:
§ 4 (2) Im Rahmen des Abs. 1:
1. In Gebäuden, geschlossenen Räumlichkeiten, Stadien oder anderweitig kapazitätsbeschränkten Stätten dürfen maximal 25 % der Kapazität genutzt werden.
2. Die zulässige Höchstteilnehmerzahl bestimmt sich vorbehaltlich Nr. 1 nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt ist.

Hier geht es zur 15. BayIfSMV: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15/true

FAQs: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Redaktion

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