Neue Corona-Regelungen: Erleichterungen für den Sport

Lt. Pressemeldung des BLSV vom 14.12.2021 entfällt aktuell die Testpflicht beim Outdoor-Sport. Die Ausnahmeregelung für Jugendliche wird bis 12. Januar 2022 verlängert. Boostern ersetzt künftig den Testnachweis bei 2Gplus.

Erleichterungen für den Sport in der neuen Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: Für den Outdoor-Sport entfällt die Testpflicht. Es gilt 2G, nicht mehr 2Gplus. Die Ausnahmeregelung für ungeimpfte Jugendliche zwischen 12 Jahren und 3 Monaten und unter 18 Jahren wurde bis einschließlich 12. Januar 2022 verlängert.

Außerdem soll die Auffrischungsimpfung („Booster“) künftig den Test bei 2Gplus ersetzen. Das heißt, dass alle Dreifach-Geimpften ab dem 15. Tag nach der Auffrischungsimpfung keinen zusätzlichen Testnachweis mehr benötigen und somit zur Sportausübung freien Zugang zu allen Sportstätten – innen wie außen – haben.

„Es sind kleine Schritte in die richtige Richtung“, sagt der Präsident des BLSV, Jörg Ammon. „Dass die Testpflicht nun für den Outdoor-Sport entfällt, ist eine Erleichterung für die Sportvereine, die dringend notwendig ist. Damit ist eine erste Forderung des BLSV seit Verabschiedung der 15. BayIfSMV erfüllt.“

Weitere Informationen: https://www.blsv.de/news/erleichterungen-fuer-den-sport

Redaktion

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