Neuer Sportversicherungsvertrag ab 1. Januar 2022
Der BLSV-Versicherungsschutz soll die vorhandenen Risikobereiche bei der Ausübung des Sports und allen weiteren satzungsgemäßen Funktionen oder Tätigkeiten möglichst weitgehend abdecken.
Erstmals haben alle bayerischen Sportvereine mit diesem Vertrag einen Grundschutz über eine D&O-Versicherung (soll das Privatvermögen von Entscheidungsträgern schützen). Darüber hinaus wurden die Deckungssummen im Bereich der Unfall- und Haftpflichtversicherung deutlich angehoben.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick unter diesem Link und in der bayernsport-Ausgabe 12/2021.
BLSV/Redaktion