Weitere Lockerungen der Corona-Regeln

Der Ministerrat hat am 2.3.2022 weitere Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen, wie eine größere Auslastung bei Sportveranstaltungen und keine Maskenpflicht im Schulsportunterricht.

Auszug aus dem Bericht aus der Kabinettssitzung vom 2. März 2022:

Die letzten Entwicklungen der Pandemie bestätigen die Annahme, dass sich die Corona-Lage in den nächsten Wochen weiter entspannt. Bund und Länder haben sich am 16. Februar auf weitere Erleichterungen zum 4. März 2022 geeinigt.

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird daher mit Inkrafttreten zum Freitag, 4. März 2022, u. a. in folgenden Punkten angepasst:

  • Für Angebote der Gastronomie und des Beherbergungswesens gilt statt des bisherigen 2G künftig die 3G-Regel. Auch reine Schankwirtschaften dürfen unter den für die Gastronomie geltenden Bedingungen (insb. 3G, Tanzverbot sowie Verbot von lauter Musikbeschallung) wieder öffnen.
  • Soweit bisher Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen und Einrichtungen bestehen, so betragen diese künftig einheitlich 75 % der Kapazität. Die absolute Personenobergrenze von 25.000 Personen bleibt unverändert.
  • In den Schulen entfällt generell die Maskenpflicht während des Sportunterrichts.

Alle Maßnahmen sind nachzulesen unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

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