Corona-Lockerungen ab 19. März
2G: gilt für Zuschauer
Der Abstand von 1,5 Metern soll dabei möglichst eingehalten werden, muss aber nicht zwingend. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter.
Gilt bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten
3G: gilt bei eigener aktiver sportlicher Betätigung (inkl. praktischer Sportausbildung), gilt für Fitnessstudios
Regelung für Minderjährige: Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
Sonstiges: Die im privaten Bereich bisher bestehenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte werden ersatzlos aufgehoben. Das Tanzverbot in der Gastronomie entfällt.
Weitere Informationen sind unter: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php zu finden
TEAM Sport-Bayern