Bayerische Energie-Härtefallhilfe für den Sport beschlossen
Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für den Sport besteht aus den nachfolgenden vier Säulen:
1. Energiepreiszuschuss
Gewährt wird ein Energiepreiszuschuss für die bayerischen Sport- und Schützenvereine in Ergänzung zu den Leistungen der Vereinspauschale. Der Umfang soll 80 Prozent der Höhe der einfachen Vereinspauschale betragen und über die Strukturen der Vereinspauschale abgewickelt werden. Der Zuschuss kann für eine entsprechende Steigerung der Energiekosten beantragt und eingesetzt werden. Der finanzielle Umfang beträgt bis zu 18 Millionen Euro.
2. Gezielte Unterstützung energieintensiver Sportstätten
Vereine mit energieintensiven Spezialsportstätten, beispielsweise Eissportflächen und Schwimmbädern, oder mehreren eigenen Sportstätten werden zusätzlich gezielt unterstützt. Voraussetzung ist, dass die Energiekostensteigerungen den Unterstützungsbetrag aus der Verdoppelung der Vereinspauschale und des ergänzenden Energiepreiszuschusses um mehr als 10.000 Euro übersteigen. Es ist ein Volumen von bis zu sieben Millionen Euro vorgesehen.
3. Unterstützung zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs
Die Dach- und Fachverbände des organisierten Sports werden bei der Aufrechterhaltung des Sportbetriebs unterstützt. Die im Rahmen der regulären Förderung vorgesehenen Sportfördermittel sollen um zwei Millionen Euro erhöht werden.
4. Zusätzliche Unterstützung leistungssportlicher Trainingseinrichtungen
Auch die Träger von leistungssportlichen Trainingseinrichtungen werden zusätzlich unterstützt. Dazu gehören die Landesleistungszentren und Bundesstützpunkte. Vorgesehen ist ein Hilfsvolumen von bis zu drei Millionen Euro.
Information des BLSV