Das Präsidium in Klausur

Diskussionen ohne Zeitdruck – diese Möglichkeit bot sich dem Präsidium im Februar bei der zweitägigen Klausurtagung in Bad Abbach. Und in der Tat gab es wieder viel zu besprechen und zu überlegen.

Das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts, das eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung vorsieht, betrifft auch den Bayerischen Kanu-Verband mit seinen Trainern und Mitarbeitern in der Geschäftsstelle und Buchhaltung.

Ungeklärt ist nach wie vor die Zukunft der Regattaanlage in Oberschleißheim und ebenso die Frage, wie der Bundesstützpunkt in Augsburg dauerhaft aufrechterhalten werden kann.

Ein weiteres aktuelles Thema war der Bayerische Kanutag im März dieses Jahres in Bayreuth. Vor allem die Frage, warum so wenig Vereine Interesse am Bayerischen Kanutag zeigen – bisher gibt es kaum Anmeldung der Vereine. Mögliche Lösungsvorschläge und -ansätze wurden im Präsidium diskutiert, wie der BKV dem entgegenwirken könnte. Hierzu nimmt der BKV sehr gerne neue Ideen und Anregungen an.

Der Blick zurück ist gleichzeitig auch der Blick nach vorne.

Den größten Zeitanteil an der Klausurtagung beanspruchte jedoch das Thema Haushalt und Finanzen. Das vergangene Jahr wurde auf den Prüfstand gestellt und durchleuchtet. Diese Zahlen und dahinterstehenden Ereignisse – verbunden mit den bereits vorhandenen Plänen für das kommende Jahr – dienten als Basis für den Haushaltsentwurf 2023.

Die größten Probleme bereiteten dem BKV jedoch die neuen Sportförderrichtlinien, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten sind, deren Details aber immer noch nicht veröffentlicht sind. Bekannt ist lediglich die prozentuale Aufteilung der staatlichen Förderung.

Dennoch ist es gelungen, einen guten Planungsentwurf zu erstellen, mit dem das Präsidium nun positiv in das neue Jahr gehen kann.

Geschäftsstelle

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