Energiepreiszuschuss jetzt beantragen!
Der Energiepreiszuschuss soll laut Sportminister Herrmann dazu beitragen, dass die Vereinssportstätten trotz hoher Energiekosten offengehalten werden können. Der Freistaat stellt den Sport- und Schützenvereinen hierfür 18 Millionen Euro bereit.
Beantragen kann den Energiepreiszuschuss jeder Verein, der im Förderjahr 2023 auch die Vereinspauschale erhält. Um keine weiteren Hürden aufzubauen, wurde ein besonderes Augenmerk auf ein unbürokratisches Antragsverfahren gelegt. Im Antragsformular hat der Verein lediglich anzugeben, dass er im Jahr 2023 die Vereinspauschale beantragt hat und aufgrund (voraussichtlicher) Energiemehrkosten die Auszahlung des allgemeinen Energiepreiszuschusses beantragen möchte. Die Vorlage weiterer Nachweise oder Unterlagen ist nicht erforderlich.
Antragsfrist beachten!
Der Antrag auf Gewährung des allgemeinen Energiepreiszuschusses ist bis zum 15.05.2023 bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen. Wie bei der Vereinspauschale handelt sich um eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Anträge können daher nicht mehr berücksichtigt werden.
Zuwendungsfähig sind auch Energiekosten, die nicht durch den unmittelbaren Sportbetrieb, sondern bei begleitender Infrastruktur (z. B. Vereinsgaststätten, Aufenthaltsräume) entstehen.
Das Antragsformular und die Vollzugshinweise sind hier verlinkt bzw. bei den Kreisverwaltungsbehörden zu erhalten.
Einen ausführlichen Bericht zum Thema „Energiepreiszuschuss“ gibt es als „News“-Beitrag auf der Website von TEAM Sport-Bayern: https://www.team-sport-bayern.de/energiepreiszuschuss-jetzt-beantragen/
Redaktion