Energiehärtefallfonds beantragen

Die Antragsfrist für den Energiehärtefallfonds zur Förderung energieintensiver Sportstätten läuft bis 20. Oktober 2023.

Die Folgen der Energiekrise und der damit einhergegangenen Energiepreissteigerungen sind für die bayerischen Sportvereine bis heute spürbar. Insbesondere energieintensive Spezialsportflächen wie u. a. Kunsteisbahnen und Schwimmbäder sind von der existenzbedrohenden Kostenexplosion betroffen.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat im Rahmen des Energiehärtefallfonds die Förderung energieintensiver Sportstätten ins Leben gerufen. Die Förderung kann ab sofort bis 20. Oktober 2023 beantragt werden.

Antragsberechtigt sind alle bayerischen Sportvereine, die die für 2023 verdoppelte Vereinspauschale beantragt hatten und deren Energiekosten, trotz der Auszahlung des Energiepreiszuschusses in Höhe von maximal 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale, um mehr als 10.000 Euro überschritten haben.

Die Zuwendung setzt voraus, dass die Sportstätten trotz der Mehrbelastungen bei den energiebedingten Ausgaben im Jahr 2023 offengehalten werden und zur Nutzung für die Vereinsmitglieder bereitstehen. Daneben muss die finanzielle Mehrbelastung auf die Energiekrise zurückzuführen sein.

Antragsfrist bis 20. Oktober 2023

Die Anträge zur Förderung für energieintensive Sportstätten können ausschließlich in der Frist zwischen dem 21. September und 20. Oktober 2023 (Ausschlussfrist) bei den örtlich zuständigen Regierungen gestellt werden. Die vollständigen Richtlinien zur Förderung von energieintensiven Sportstätten sind auf der Website des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration einsehbar.

Medieninformation des BLSV

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