2.000 Euro zusätzlich für Lehrgänge pro Bezirk
Die Beantragung erfolgt durch die Bezirke mittels BKV-Lehrgangsabrechnung, einer Lehrgangsausschreibung, einer Teilnehmerliste und einer Kopie aller Belege.
Sollte der Lehrgang nicht in Deutschland stattfinden, muss der Antrag mindestens 10 Wochen vor Lehrgangsbeginn per Mail an die BKV-Geschäftsstelle inklusive der Ausschreibung des Lehrgangs gestellt werden. Der Bayerische Kanu-Verband muss für einen Auslandslehrgang vor dessen Durchführung erst eine Genehmigung beim BLSV einholen, damit eine Förderung erfolgt.
Weitere Informationen über Beantragung und Abrechnungsprozedere etc. bitte beim Bezirksvorstand und/oder der BKV-Geschäftsstelle abfordern.
Geschäftsstelle