Sportversicherung mit der ARAG in Zeiten der Corona-Krise

Der zwischen dem BLSV und der ARAG vereinbarte Sportversicherungsvertrag versichert Vereine bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie die Mitglieder bei der Teilnahme und ist für die Mitgliedsorganisationen des Verbandes Bestandteil des Beitrags.

Die ARAG steht zu Zeiten der Corona-Krise unter anderem mit einer Absicherung bei sozialem Engagement der Vereine, bei der digitalen Organisation des Vereinsbetriebes und auch bei der Ausübung des individuellen Sportbetriebs als Partner zur Seite.

Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Kursprogramme per Videotelefonie statt. Ebenso stellen Vereine ihren Mitgliedern Übungsvideos – z.B. als Streaming – zur Verfügung, um gezielt den Sportbetrieb unter Anleitung des Vereins in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert.

Einzelunternehmungen von Mitgliedern, die in Abstimmung mit dem zuständigen Vereinstrainer in der ausgeübten Sparte individuell angeordnet sind, fallen auch weiterhin unter den Versicherungsschutz. Hierzu zählen z.B. die Vorbereitung auf eine Veranstaltung, z. B. Marathon, sowie das individuelle Sportprogramm von Leistungssportlern.

Ausführlichere Informationen zu den aktuellen Leistungen in der Corona-Krise der ARAG und die Kontaktdaten der ARAG-Mitarbeiter finden Sie auf der Website des BLSV in den ständig aktualisierten FAQs (siehe Link).

aus blsv inside

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